Frau kann Fanzug-Verdächtigen nicht als Vergewaltiger identifizieren

Mögliche Vergewaltigung in einem Fußball-Fanzug: Die Aussage der 19-Jährigen ist laut eines Untersuchungsberichts der Landesregierung "von erheblichen Erinnerungslücken geprägt". Gegen den mutmaßlichen Täter gibt es keinen Haftbefehl.
dpa |
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Der mutmaßliche Täter konnte identifiziert werden, weil ein Zug-Ordner ein Foto von dem Mann gemacht hatte, den er vorher mit der Frau zusammen gesehen hatte.
Hans-Peter Reichartz/dpa Der mutmaßliche Täter konnte identifiziert werden, weil ein Zug-Ordner ein Foto von dem Mann gemacht hatte, den er vorher mit der Frau zusammen gesehen hatte.

Düsseldorf - Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung in einem Sonderzug für Fußballfans hat eine junge Frau den tatverdächtigen Mann auf Fotos nicht wiedererkannt.

Das geht aus einem Untersuchungsbericht der Landesregierung hervor. Die Aussage der 19-Jährigen sei "von erheblichen Erinnerungslücken geprägt gewesen", heißt es darin. Den beschuldigten Mann habe sie "im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage nicht wiedererkannt". Deshalb habe die Staatsanwaltschaft auch keinen Haftbefehl gegen den damals 30-Jährigen beantragt.

Forsches Kennenlernen im "Samba-Wagen"

Der Rechtsausschuss des Landtags will sich am Mittwoch (13:30 Uhr) mit dem Sexualdelikt in einem Sonderzug voller Fußballfans befassen. Laut Bericht hatte das betrunkene mutmaßliche Opfer den Beschuldigten Mitte April auf der Rückreise vom Spiel FC Bayern gegen Borussia Mönchengladbach im "Samba-Wagen" des Fanzuges kennengelernt.

Die 19-Jährige habe sich nach ihrer eigenen Aussage erst mit ihm unterhalten, dann hätten sich beide zunächst vor und schließlich in der Toilette des Zuges geküsst. "Obwohl sie weitere Handlungen sexueller Natur gegenüber dem Beschuldigten verbal abgelehnt habe, sei es dann gleichwohl zum Geschlechtsverkehr gekommen", hatte die Frau laut Bericht ausgesagt.

Der Mann sitzt unabhängig von den jüngsten Vorwürfen hinter Gittern. Er hatte sich am Montag nach der Fahrt in einer Haftanstalt in Nordrhein-Westfalen gemeldet, um wegen einer anderen Straftat eine mehrmonatige Freiheitsstrafe anzutreten. Dabei ging es um eine Strafe wegen Körperverletzung, die ursprünglich zur Bewährung ausgesetzt war. (Lesen Sie hier: Fanzug-Verdächtiger war schon als Vergewaltiger verurteilt)

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