Fall Tugce: Ein Video zeigt den Todes-Schlag!

Grobkörnige Video-Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen den tödlichen Schlag gegen Tugce. Sanel M. steht ab Freitag vor Gericht. Wie kam das Video an die Medien?
dpa |
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Offenbach/Darmstadt - Ein Video vom Tatort soll die entscheidenden Momente um den tödlichen Schlag gegen Tugce zeigen. Wie die grobkörnigen Bilder einer Überwachungskamera vom Parkplatz eines Offenbacher Schnellrestaurants an die Medien gelangten, ist noch immer unklar.

Lesen Sie hier: Sagte Tugce "Hurensohn" zum Totschläger?

Die Staatsanwaltschaft Offenbach hofft bei ihren Ermittlungen auf die Hauptverhandlung, wie deren Sprecher sagte. Von diesem Freitag an muss sich der 18 Jahre alte Angeklagte Sanel M. am Landgericht Darmstadt wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Lesen Sie hier: Tugce A.: War der Schläger betrunken?

Ein anderes Ermittlungsverfahren gegen die "Bild"-Zeitung, die das Video veröffentlicht hatte, ist dagegen eingestellt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Darmstadt berichtete. Die Behörde habe angesichts des öffentlichen Interesses und der Qualität des Videos, auf der Menschen nur grob erkennbar seien, keinen Verstoß gegen das Recht am Bild gesehen.

Fall Tugce: Die Eckpunkte:

ÖFFENTLICHKEIT: Bei Heranwachsenden - zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre alt - ist das Verfahren grundsätzlich öffentlich. Die Kammer kann die Öffentlichkeit aber zum Schutz des Angeklagten oder von Zeugen teilweise ausschließen. Dies gilt besonders, wenn die Zeugen minderjährig sind. Sanel M. ist zwölf Tage vor dem tödlichen Schlag 18 Jahre alt geworden und soll in der Nacht diesen Geburtstag nachgefeiert haben. Die Zahl der Plätze ist allerdings begrenzt: Von insgesamt 52 Plätzen sind 25 für Medienvertreter reserviert.

GERICHT UND NEBENKLAGE: Der Vorsitzende Richter der Jugendkammer des Landgerichts Darmstadt ist Jens Aßling. Die 10. Große Strafkammer setzt sich aus drei Richtern und zwei Schöffen zusammen. Nebenkläger sind der Vater und die Mutter von Tugce sowie ihre beiden Brüder (25 und 27 Jahre).

GUTACHTER UND ZEUGEN: Das Gericht hat an den ersten acht von insgesamt zehn Verhandlungstagen rund 60 Zeugen geladen. Außerdem sind zwei Rechtsmediziner bei der Verhandlung dabei. Das Urteil könnte bereits am 15. Juni - genau sieben Monate nach der Tatnacht gesprochen werden.

MAHNWACHE: Eine Mahnwache für Gerechtigkeit und ein gewaltfreies Miteinander soll zum Prozessbeginn (9.00 bis 15.00 Uhr) gegenüber dem Landgericht an Tugce erinnern. "Tugces Schicksal hat uns alle bewegt, viele kennen ihr lächelndes Gesicht", heißt es im Aufruf des "Tugce-Teams" auf Facebook. "Sie hat mit ihrer Zivilcourage und Organspende ein Zeichen gesetzt und ist zu einer Symbolfigur geworden." Die Polizei rechnet mit einigen hundert Teilnehmern.

ERWACHSENEN- ODER JUGENDSTRAFRECHT: Bei einem Heranwachsenden muss das Gericht entscheiden, ob es den Angeklagten noch nach Jugendstrafrecht verurteilt. Möglich ist das, wenn die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten ergibt, dass er zur Tatzeit in seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Zur Klärung dieser Frage holt das Gericht eine Stellungnahme der Jugendgerichtshilfe, manchmal auch von Gutachtern ein. Geladen ist ein Gutachter dazu aber nicht. Bei Sanel M. ist die Anwendung von Jugendstrafrecht nach Einschätzung von Fachleuten wegen seines Alters (zur Tatzeit gerade 18 Jahre alt) wahrscheinlich.

STRAFRAHMEN: Nach Erwachsenenstrafrecht stehen auf Körperverletzung mit Todesfolge mindestens drei Jahre Haft. Beim Jugendstrafrecht ist eine Jugendstrafe (Gefängnis) von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich. Richtschnur ist beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke. "Kriterium ist primär die individuelle Rückfallprävention und nicht die Schwere der Tat", sagt die Vorsitzende der Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ), Professorin Theresia Höynck aus Kassel.

DAS STRAFMASS: Beobachter halten es für sehr unwahrscheinlich, dass Sanel allein mit Sanktionen davonkommt. Eine Bewährungsstrafe halten sie allerdings für möglich, auch weil der Heranwachsende bis zum voraussichtlichen Urteil sieben Monate in Untersuchungshaft saß. Beim Strafmaß wird es auch um seine Vorstrafen gehen. Eine Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld kommt in der Regel nur bei Totschlag oder Mord in Betracht.

 

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