Fall Janina: Schütze wegen Mordes zu langer Haft verurteilt

Der Mann, der in der vergangenen Silvesternacht die elfjährige Janina erschoss, ist wegen Mordes zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 54-Jährige habe den Eltern den unwiederbringlichen Verlust ihres Kindes zugefügt.
dpa |
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Silvester 2015 war die elfjährige Janina erschossen worden.
Oliver Berg/dpa Silvester 2015 war die elfjährige Janina erschossen worden.

Der Mann, der in der vergangenen Silvesternacht die elfjährige Janina erschoss, ist wegen Mordes zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Bamberg - Wegen Mordes ist der Mann, der in der vergangenen Silversternacht die elfjährige Janina erschoss, zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der 54-Jährige habe den Eltern den unwiederbringlichen Verlust ihres Kindes zugefügt.

Das sagte der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt in seiner Urteilsbegründung am Landgericht Bamberg (Aktenzeichen 25 Ks 2110 Js 396/16).

In der Neujahrsnacht hatte der Verurteilte im Dorf Unterschleichach in Unterfranken mit einem Revolver in die Nacht geschossen und dabei die elfjährige Janina tödlich getroffen. Sie hatte in einer Gruppe auf der Straße gefeiert.

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Die Anklage hatte für den 54-Jährigen lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Der Verurteilte hatte jede Tötungsabsicht bestritten. Sein Anwalt plädierte deshalb auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.

Das Urteil des Gerichts folgt dem Gutachten eines Psychiaters, der nicht ausschloss, dass der Schütze zum Tatzeitpunkt erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Dadurch verschiebt sich der Strafrahmen. Bei einem Mordurteil folgt dann nicht lebenslange Haft, sondern eine Gefängnisstrafe zwischen 3 und 15 Jahren. Das Gericht folge dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", sagte Richter Schmidt.

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