Freispruch nach Tod von Streitschlichter wegen Notwehr

Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Streitschlichters ist mit einem Freispruch für den 49 Jahre alten Angeklagten zu Ende gegangen.
dpa |
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Der Angeklagte im Gerichtssaal im Landgericht in Hannover.
Holger Hollemann/dpa Der Angeklagte im Gerichtssaal im Landgericht in Hannover.

Hannover - Mit einem Freispruch für den 49 Jahre alten Angeklagten ist der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Streitschlichters zu Ende gegangen. Nach Überzeugung des Landgerichts Hannover befand sich der Mann in einer Notwehrsituation, als er im Februar 2015 zu dem Faustschlag vor einer Kneipe in Seelze ausholte. Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert.

Mit dem Schlag traf er jedoch nicht seinen Kontrahenten, sondern einen 24-Jährigen, der zwischen die Streithähne sprang. Das Opfer starb wenig später im Krankenhaus. Der junge Mann hatte schon zuvor ein krankhaft verändertes Blutgefäß im Gehirn, was zu einer nicht zu stillenden Hirnblutung führte, wie sich bei der Obduktion herausstellte. 

Der 49-Jährige war ursprünglich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Hannover angeklagt gewesen. Weil der dortige Richter nach der Vernehmung der ersten Zeugen auch Körperverletzung mit Todesfolge nicht ausschließen konnte, wurde der Prozess an das Landgericht verwiesen. Damit stand eine Strafandrohung von 3 bis 15 Jahren im Raum.

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Der Angeklagte schilderte am ersten Prozesstag in einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung die Situation vor der Kneipe aus seiner Sicht. Demnach stand er in der Nacht mehreren Männern gegenüber und habe sich lediglich gewehrt, um weitere Schläge abzuwehren. Den später Verstorbenen habe er weder gehört und gesehen.

Der Schlag des 49-Jährigen war nach Aussage eines Gutachters, der das Gehirn des Opfers untersucht hatte, "eher moderat" ausgefallen. Möglicherweise wurde die aufgrund der Vorerkrankung tödliche Hirnblutung erst durch den Aufprall auf den Betonboden ausgelöst. 

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