Fall Hussein K.: Griechenland will Daten liefern

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat mit Blick auf den Fall des mutmaßlichen Sexualmörders von Freiburg einen unzureichenden Zugriff auf die Flüchtlingsdatenbanken beklagt.
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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat mit Blick auf den Fall des mutmaßlichen Sexualmörders von Freiburg einen unzureichenden Zugriff auf die Flüchtlingsdatenbanken beklagt.

Stuttgart - Die Freiburger Bundespolizei habe gar keine Chance gehabt, aus den europäischen Datenbanken Informationen zu dem Asylbewerber Hussein K. zu erhalten, sagte der GdP-Vorsitzende in der Bundespolizei, Jörg Radek, der Deutschen Presse-Agentur. Wegen des Schutzes der Privatsphäre erlaube eine EU-Verordnung den Zugriff auf EU-Daten nur bei Terrorverdacht oder besonders schweren Straftaten.

Studentin vergewaltigt und ermordet

Der junge Mann, dessen Alter und Herkunft unklar sind, ist wegen des Gewalt- und Sexualverbrechens an einer 19 Jahre alten Studentin in Untersuchungshaft. Hussein K. hatte den deutschen Behörden angegeben, er stamme aus Afghanistan und sei 17 Jahre alt. Er war zuvor in Griechenland wegen versuchten Mordes an einer Frau verurteilt worden. Nach seiner vorzeitigen Haftentlassung setzte er sich nach Deutschland ab.

"Der tragische Sexualmord in Freiburg zeigt erneut, dass die europäischen Datenbanken und die Sicherheitsbehörden nicht den heutigen polizeilichen Anforderungen entsprechen", sagte Radek weiter. Eine von der Politik nach den Terroranschlägen in Paris angekündigte Verbesserung des europäischen Strafregisters sei noch nicht umgesetzt.

Nach Angaben der griechischen Behörden waren die Fingerabdrücke und Personalien von Hussein K. seit seiner Ankunft als Flüchtling in Griechenland 2013 im Eurodac-System gespeichert.

Das lässt sich "dem Bürger doch nicht vermitteln"

"Hätte die Bundespolizei die Erlaubnis auf Zugriff auf die Flüchtlingsdatenbank gehabt und wäre das Strafregister endlich verbessert, hätte der spätere Täter die Freiburger Dienststelle gar nicht wieder verlassen", sagte Gewerkschafter Radek. Er kritisierte, die Arbeitsbedingungen für die Polizei seien unzureichend und schafften Barrieren. "Man kann dem Bürger doch nicht vermitteln, dass eine deutsche Polizeidienststelle immer noch nichts von der Verurteilung eines Drittstaatlers in einem anderen EU-Land abfragen kann", beklagte er.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte den griechischen Behörden schwere Vorwürfe gemacht. Der verdächtige Mann wurde nach Verstößen gegen Bewährungsauflagen in Griechenland nicht international zur Fahndung ausgeschrieben. Die Griechischen Behörden wiesen zunächst jegliche Schuld von sich.

Landesinnenminister Thomas Strobl (ebenfalls CDU) hatte neben einem europäischen Fahndungs- auch ein europäisches Strafregister gefordert. "Ein Standard muss auch sein, dass jeder unbegleitete minderjährige Ausländer zwingend erkennungsdienstlich behandelt wird", sagte er.

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