Fall Hussein K.: Griechische Behörden sind sich keiner Schuld bewusst
Freiburg - Fingerabdrücke weisen darauf hin, dass der Verdächtige im Freiburger Mordfall zuvor in Griechenland ein Gewaltverbrechen an einer jungen Frau begangen hat. Das bestätigte nach dpa-Informationen jetzt der Vergleich der Abdrücke mit denen in einer griechischen Datenbank. Der Verdächtige war demnach im Mai 2014 wegen versuchten Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt und Ende Oktober 2015 mit Meldeauflagen auf Bewährung entlassen worden. Zunächst hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.
Bei dem jungen Mann handelt es sich um einen Flüchtling aus Afghanistan, der 2015 nach Deutschland kam. Ihm wird zur Last gelegt, Mitte Oktober eine 19 Jahre alte Studentin in Freiburg vergewaltigt und ermordet zu haben.
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"Eklatantes Versagen" der griechischen Behörden
Nach dpa-Informationen war der Verdächtige von den griechischen Behörden nur innerhalb des Landes, nicht aber international zur Fahndung ausgeschrieben worden. Weder Interpol noch das Schengener Informationssystem (SIS) seien alarmiert worden, obwohl er Griechenland kurz nach seiner Haftentlassung trotz Meldeauflagen verließ, berichtete auch die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Auf Anfrage habe die Behörde mitgeteilt, deutsche Sicherheitsstellen stünden "in Kontakt mit den Behörden in Griechenland, um den Sachverhalt aufzuklären".
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sprach von einem "eklatanten Versagen" griechischer Behörden. Da die Daten des flüchtigen Afghanen nicht in das SIS eingetragen worden seien, sei er nicht als gesuchter Straftäter identifiziert worden, als er im November 2015 auf dem Bundespolizei-Revier Freiburg Asyl beantragte. "Hätten die Griechen ihn zur internationalen Fahndung ausgeschrieben, wäre er uns auch aufgefallen", sagte BDK-Chef André Schulz der «Bild» (Donnerstag).
"Sein Betragen war exzellent"
Auch der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka kritisierte das Verhalten der griechischen Stellen. Sollte sich der Sachverhalt so bestätigen, "stellt sich vor allem die Frage, wieso ein verurteilter schwerer Gewalttäter bereits nach so kurzer Zeit aus der Haft entlassen wird und dann auch noch das Land verlassen kann", sagte Lischka der "Rheinischen Post" (Donnerstag). Den griechischen Behörden müsse man dann Vorsatz unterstellen.
Derartige Vorwürfe lässt die griechische Seite nicht gelten. "Die Freilassung war legitim und völlig gesetzeskonform", sagte der Generalsekretär des griechischen Justizministeriums, Eftyxis Fytrakis, der "Bild"-Zeitung: "Sein Betragen war exzellent. Er besuchte die Schule in der 6. und 7. Klasse, leistete 581 Tage freiwillige Arbeit ab."
Der mutmaßliche Mörder der Freiburger Medizinstudentin soll auf der Insel Korfu eine 20-jährige Studentin überfallen und eine hohe Klippe hinabgeworfen haben. Das Opfer habe schwer verletzt überlebt.
Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" und der Deutschen Presse-Agentur ist der Verdächtige laut seinem in Griechenland vorgelegten Pass älter als 17 Jahre - mit diesem Alter wurde er jedoch Deutschland registriert. Den Daten der griechischen Behörden nach wurde er aber am 1. Januar 1996 geboren und wäre damit schon 20 Jahre alt. Bei seiner Einreise nach Deutschland 2015 hatte er sich als 16-Jähriger vorgestellt. Fraglich ist somit auch, ob der Fall in Freiburg nach Jugendstrafrecht verhandelt wird.