Ebola: Regeln für Umgang mit hochansteckenden Leichen

Für den Umgang mit Verstorbenen, die an einer hochansteckenden Krankheit litten, gibt es eine bundesweite Strategie - die Ausführung ist Ländersache. Der in Leipzig gestorbene UN-Mitarbeiter soll unverzüglich eingeäschert werden.
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Der in Leipzig an Ebola gestorbene UN-Mitarbeiter soll unverzüglich eingeäschert werden.
dpa Der in Leipzig an Ebola gestorbene UN-Mitarbeiter soll unverzüglich eingeäschert werden.

Leipzig - Der in Leipzig an Ebola gestorbene UN-Mitarbeiter soll unverzüglich eingeäschert werden. Damit greift beim Umgang mit der Leiche ein festgelegtes Verfahren. Wer an Ebola-Fieber stirbt, wird demnach desinfiziert, in eine flüssigkeitsdichte Plastikhülle gelegt und in einem speziell präparierten Sarg aufbewahrt. Die Maßnahmen seien vom Robert Koch-Institut (RKI) vorgegeben, sagte ein Sprecher des sächsischen Gesundheitsministeriums am Dienstag.

Bundesweite Strategien dazu hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam mit dem RKI und einem Expertenkreis entwickelt. Für die konkrete Umsetzung sind die Gesundheitsbehörden der Länder zuständig.

Das BBK empfiehlt, den Leichnam - eingewickelt in Formalin-getränkte Tücher - in zwei Plastikhüllen zu legen und diese wasserdicht mit Tape zu verkleben. Auch von Außen sollen die Hüllen nochmals desinfiziert und der Leichnam schließlich in einen mit aufsaugenden Stoffen präparierten Holzsarg gelegt werden.

Der Sarg muss in einem separaten und gesicherten Kühlraum stehen und gekennzeichnet sein. Die Bestatter werden über das Infektionsrisiko aufgeklärt, das beim ungeschützten Umgang mit der Leiche entstehen würde. Wurden Leichnam und Sarg jedoch entsprechend desinfiziert, sind für die Bestatter keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich. "Eine Kremation ist der Erdbestattung vorzuziehen", heißt es in den RKI-Informationen zu Maßnahmen bei Todesfällen.

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