Deutscher will Graf heißen - und scheitert vor Gericht

Der bizarre Streit um die Namensänderung landet sogar vor dem EuGH in Luxemburg.
von  Christoph Elzer / Onlineredaktion
Bis zum EuGH wurde der bizarre Namensstreit ausgefochten.
Bis zum EuGH wurde der bizarre Namensstreit ausgefochten. © dpa

Luxemburg - Im Streit um die früheren Adelsbezeichnungen "Graf" und "Freiherr" hat ein Deutscher vor dem Europäischen Gerichtshof eine Schlappe hinnehmen müssen. Die Luxemburger Richter entschieden gestern, dass deutsche Behörden nicht verpflichtet sind, solche Namensbestandteile nachträglich anzuerkennen.

Der EuGH hatte sich mit der Frage wegen eines laufenden Verfahrens in Karlsruhe beschäftigt. Dort verlangt ein 53 Jahre alter Deutscher mit dem Namen Nabiel Peter Bogendorff von Wolffersdorff vom Standesamt, dass sein Name in Peter Mark Emanuel Graf von Wolffersdorff Freiherr von Bogendorff geändert wird.

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In Großbritannien war ihm die Namensänderung gelungen. Möglich war dies, weil er neben der deutschen auch die britische Staatsangehörigkeit besitzt und die Begriffe "Graf" und "Freiherr" im Vereinigten Königreich keine hoheitlich verliehenen Adelstitel sind. Nach Angaben des EuGH wurde Bogendorff von Wolffersdorff am 9. Januar 1963 in Karlsruhe als Nabiel Bagadi geboren. Über eine Adoption erlangte er später den deutschen Familiennamen Bogendorff. Der Mann arbeitete ab 2002 in London als Insolvenzberater. Wegen seiner Frau zog er 2005 nach Chemnitz.

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