Der Limburger Bischof fliegt nach Rom
Bußgang: Der umstrittene Limburger Bischof Tebartz-van Elst ist zum Papst gereist. Die immer höheren Kosten für den Sitz in Limburg sollen auch vor dem Vatikan verschleiert worden sein.
Limburg - Die Glocken des Limburger Doms schlugen am Sonntag um 12 Uhr 13 Mal. „Jetzt schlägt’s 13“ heißt die Aktion frustrierter Gläubiger im hessischen Bistum. Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hörte diesen lauten Protest nicht mehr, er hatte sich bereits zu seinem Gang nach Canossa aufgemacht – zu Papst Franziskus in Rom.
Ob er Bischof von Limburg bleibt, ist unklar. Seine Zukunft liege in den Händen des Heiligen Vaters, hatte Tebartz-van Elst zuvor gesagt. Das Büßerhemd wie einst Heinrich IV hatte der Bischof zwar nicht angelegt, aber er reiste betont bescheiden. Der Protz-Bischof flog mit der Billigfluglinie Ryanair zum Papst. Ob ihm diese Geste weiterhilft?
Immer mehr Details über den Protzbau in Limburg und den Bischof kommen ans Tageslicht – und damit auch immer mehr Unwahrheiten. Jetzt wird dem Bischof auch noch Verschleierung vorgeworfen. Die „FAS“ berichtet, dass Tebartz-van Elst und sein Bistum die explodierenden Baukosten über Jahre hinweg vertuscht haben soll.
So wurde demnach 2011 dem Vermögensverwaltungsrat des Bistums ein Kostenvolumen für den neuen Bischofssitz in Höhe von 17 Millionen Euro vorgelegt. Die Summe war aber in zehn Einzelposten zu jeweils unter fünf Millionen Euro gestückelt. Das hatte wohl seinen Grund: Erst ab einer Summe von fünf Millionen müssten Bauvorhaben dem Vatikan angezeigt werden. Die Aufsichtsinstanzen wurden laut „FAS“ demnach systematisch unterlaufen.
Doch damit nicht genug: Plötzlich lagen die Baukosten bei über 30 Millionen Euro. Laut „Wams“ könnten die Kosten sogar auf bis zu 40 Millionen Euro steigen. Denn im Zuge der Umbaumaßnahmen wurden Gebäude in der Nachbarschaft beschädigt, auch mögliche Schäden an der Kanalisation und an Gasleitungen könnten noch in Rechnung gestellt werden. Bistumssprecher Martin Wind: „Diese Rechnungen werden dann selbstverständlich beglichen.“
Tebartz-van Elsts Probleme lassen sich aber nicht alle finanziell lösen. Im Zusammenhang mit einer First-Class-Reise nach Indien wurde ein Strafbefehl wegen Falschaussage gegen den 53-Jährigen erhoben. Nicht nur die Gläubigen, auch Kirchenverantwortlichen distanzieren sich von dem Mann mit dem luxuriösen Geschmack.
Nur Papst Franziskus kann den Bischof aus seinem Amt entlassen. Falls Tebartz-van Elst nicht freiwillig seinen Rücktritt anbietet, kann Franziskus ihm die Leitung des Bistums entziehen. Davon gehen viele Experten aus. Denn ein Bischof, der sich eine 15000 Euro teure Badewanne leistet, passt nicht zu einem Papst, der statt im Palast im Gästehaus wohnt, und in die Mensa zum Essen geht.