Tebartz-van Elst: Jetzt auch noch ein Strafbefehl

Ein Protz-Bau im Bistum, Falschaussagen vor Gericht: Für den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wird die Luft immer dünner. Jetzt soll sich Papst Franziskus damit befassen.  
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Ein Protz-Bau im Bistum, Falschaussagen vor Gericht: Für den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wird die Luft immer dünner. Jetzt soll sich Papst Franziskus damit befassen.

Limburg -  Die Schlagzeilen um den Protz-Bischof aus Limburg reißen nicht ab. Franz-Peter Tebartz-van Elst, der wegen seines 31-Millionen-Baus heftiger Kritik ausgesetzt ist, hat seit Donerstag  noch ein weiteres Problem. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Geistlichen einen Strafbefehl beantragt.

Mit dem umstrittenen Bauprojekt hat das aber nichts zu tun. Tebartz-van Elst werden im Zusammenhang mit einer Indien-Reise in zwei Fällen falsche eidesstattliche Erklärungen vorgeworfen – der 53-Jährige soll vor Gericht falsch ausgesagt haben. Hintergrund: Der Bischof ist im juristischen Streit mit dem Nachrichten-Magazin „Spiegel“. 2012 war Tebartz-van Elst nach Indien geflogen, um Kinder aus den ärmlichsten Verhältnissen zu besuchen. Die Reise trat er als Fluggast in der First Class, statt in der Business Class an.

Dem Spiegel gegenüber leugnete er das zunächst, in einer eidesstattlichen Versicherung vor dem Hamburger Landgericht bestritt der Bischof später aber seine Aussagen. In der Erklärung habe er unter anderem gesagt, es habe keine erneute Rückfrage des Reporters „Aber Sie sind doch erste Klasse geflogen“ gegeben. Auch seine Antwort „Business-Class sind wir geflogen“ habe er nie gesagt. Dumm nur, dass genau dieser Dialog auf einem Video aufgezeichnet und bei „Spiegel Online“ veröffentlicht ist.

Noch hat der Strafbefehl den Bischof nicht erreicht, erst muss das Amtsgericht dem Antrag zustimmen. Passiert dies, hat Tebartz-van Elst zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Akzeptiert er den Strafbefehl, dann gilt er als rechtskräftiges Urteil. Dem Bischof könnte eine Geldstrafe drohen.

Viel schwerer wiegt aber der Schaden an seinem Ruf – und an dem des Bistums. Die Rücktrittsforderungen werden immer lauter. Im hessischen Limburg denken viele mit Sehnsucht an Tebartz-van Elsts Vorgänger Franz Kamphaus zurück, der genügsam mit einem alten VW durch den Ort fuhr. Tebartz-van Elst dagegen lässt sich eine 15000 Euro teure Badewanne in seinen neuen Prunkbau einbauen und ein weiteres Wohngeschoss in den Felsen einfräsen.

Da klingt es absurd, was der Bischof nun in der „Bild“-Zeitung sagt: „Wer mich kennt, weiß, dass ich keinen pompösen Lebensstil brauche.“ Zu den Rücktrittsforderungen sagt er nichts. Man solle die Überprüfung durch eine Kommission der Bischofskonferenz abwarten, „bevor man den Stab über mich bricht“. Deren Vorsitzender Robert Zollitsch kündigte derweil an, die Angelegenheit an höchster Stelle, also mit Papst Franziskus zu diskutieren.

31,5 Millionen kostet der Bischofs-Neubau, so viel ist auch für die Restaurierung des Bayreuther Festspielhauses vorgesehen. Der Limburger Bau sollte aber eigentlich nur etwa fünf Millionen kosten. „Aber dahinter stehen zehn einzelne Bauprojekte. Man muss die Details kennen, etwa die Auflagen des Denkmalschutzes“, verteidigt sich Tebartz-van Elst. Seine Glaubwürdigkeit wird nicht gerade dadurch untermauert, dass die hessische Denkmalschutzbehörde derartige Auflagen aber bestreitet.

 

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