Böhmermann verweigert Unterlassungserklärung
Mainz – Wie Böhmermanns Anwälte der Süddeutschen Zeitung mitteilten, wird ihr Mandant keine Unterlassungserklärung abgeben, die ihm unter Strafe die Wiederholung des umstrittenen Schmähgedichts verbieten würde.
Demnach haben Böhmermanns Anwälte Erdogans deutschem Rechtsvertreter Michael-Hubertus von Sprenger mitgeteilt, dass kein Anspruch auf Unterlassung bestehe. Bei der rechtlichen Beruteilung des Schmähgedichts durch Erdogans Juristen-Team sei " offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht".
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Durch Jan Böhmermanns Weigerung, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, ist ein Gerichtsprozess deutlich wahrscheinlicher geworden.
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