Böhmermann verweigert Unterlassungserklärung

Keine Entspannung in der Causa Böhmermann: Der ZDF-Moderator weigert sich, die vom türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
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Jan Böhmermann weigert sich, die von Erdogan geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
dpa Jan Böhmermann weigert sich, die von Erdogan geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Mainz – Wie Böhmermanns Anwälte der Süddeutschen Zeitung mitteilten, wird ihr Mandant keine Unterlassungserklärung abgeben, die ihm unter Strafe die Wiederholung des umstrittenen Schmähgedichts verbieten würde.

Demnach haben Böhmermanns Anwälte Erdogans deutschem Rechtsvertreter Michael-Hubertus von Sprenger mitgeteilt, dass kein Anspruch auf Unterlassung bestehe. Bei der rechtlichen Beruteilung des Schmähgedichts durch Erdogans Juristen-Team sei " offensichtlich übersehen worden, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern in einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht".

Lesen Sie auch: Otti Fischer über den Fall Böhmermann: "Der Albernheitsfaktor ist gewaltig"

Durch Jan Böhmermanns Weigerung, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, ist ein Gerichtsprozess deutlich wahrscheinlicher geworden.

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