Anwaltsschreiben: Früherer SS-Mann Oskar Gröning ist tot

Wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen wurde Oskar Gröning im Lüneburger Auschwitz-Prozess 2015 zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Entscheidung wurde rechtskräftig, doch ins Gefängnis kam er nicht mehr.
von  dpa
Oskar Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht verhängte im Juli 2015 eine Haftstrafe von vier Jahren.
Oskar Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht verhängte im Juli 2015 eine Haftstrafe von vier Jahren. © Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Hannover - Der als "Buchhalter von Auschwitz" bekanntgewordene frühere SS-Mann Oskar Gröning soll nach einem Schreiben seines Anwaltes tot sein.

Der 96-Jährige sei demnach am Freitag in einem Krankenhaus gestorben, sagten dazu Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft Hannover am Montagabend. Eine unabhängige Bestätigung lag zunächst nicht vor.

Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet. "Ich möchte dazu nichts sagen, es aber auch nicht dementieren", sagte Grönings Anwalt Hans Holtermann auf Anfrage. Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt worden. Das Landgericht verhängte im Juli 2015 eine Haftstrafe von vier Jahren.

Verfassungsbeschwerde im Dezember abgewiesen

Gröning hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Journalisten nannten ihn den "Buchhalter von Auschwitz".

Nachdem der Rechtsweg ausgeschöpft war, hatte Gröning kürzlich ein Gnadengesuch beim Justizministerium in Hannover eingereicht. Der Verteidiger hatte zuvor über mehrere Instanzen hinweg einen Haftantritt zu verhindern versucht.

Eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe war Ende Dezember abgewiesen worden. Im Fall Gröning hatte der Bundesgerichtshof im September 2016 erstmals eine Verurteilung wegen Beihilfe zum massenhaften Mord im NS-Vernichtungs- und Konzentrationslager Auschwitz höchstrichterlich bestätigt.

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