Anwalt von Ex-US-Todeskandidatin Milke: Sie ist endgültig frei

Die in Berlin geborene ehemalige US-Todeskandidatin Debra Milke kommt nach Angaben ihrer Anwälte endgültig frei. Der Oberste Gerichtshof von Arizona lehnte eine weitere Anhörung zu ihrem Fall ab.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Die in Berlin geborene ehemalige US-Todeskandidatin Debra Milke kommt nach Angaben ihrer Anwälte endgültig frei. Der Oberste Gerichtshof von Arizona lehnte eine weitere Anhörung zu ihrem Fall ab. Damit darf der 51-Jährigen kein erneuter Prozess wegen der Ermordung ihres Sohnes gemacht werden.

Phoenix - Seine Mandantin sei nach eigenen Worten "erleichtert, dass ihr endlich Gerechtigkeit widerfährt", sagte Milkes Verteidiger Michael Kimerer der Deutschen Presse-Agentur. Ihrer Freiheit stehe nach einem Vierteljahrhundert - davon 22 Jahre in der Todeszelle - nichts mehr im Wege. Die Gerichte hätten "diesem schrecklichen Justizirrtum ein Ende bereitet".

Die Staatsanwaltschaft sprach nach dem Gerichtsentscheid in einer Mitteilung von einem "schwarzen Tag für Arizonas Strafjustizsystem". Sie kündigte keine weiteren Rechtsmittel an. Laut Kimerer ist es nur noch eine Frage von Tagen, bis die zuständige Richterin Rosa Mroz die Einstellung des Verfahrens bekanntgibt. In der kommenden Woche werde Milke sich in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit stellen.

Lesen Sie hier: Anstifter der Brunner-Mörder muss ins Gefängnis

Die Tochter einer Deutschen und eines Amerikaners war 1991 zum Tode verurteilt worden, weil sie 1989 zwei Männer angestiftet haben soll, ihren damals vierjährigen Sohn Christopher zu töten. Statt zum versprochenen Besuch beim Weihnachtsmann in einem Einkaufszentrum fuhren die beiden Bekannten der Frau mit dem Jungen zu einem trockenen Flusslauf in der Wüste und streckten ihn mit drei Schüssen in den Hinterkopf nieder. Die Männer wurden ebenfalls zum Tode verurteilt und sind in Haft. Milke beteuerte stets ihre Unschuld.

2013 hob ein Berufungsgericht in San Francisco das Todesurteil gegen sie auf. Es gebe keine direkten Beweise, die Milke mit der Tat in Verbindung gebracht hätten, entschied die Kammer. Der einzige Zeuge war ein Polizist, der im ursprünglichen Prozess ausgesagt hatte, dass Milke ihm die Mitschuld an dem Mord gestanden habe. Das konnte er aber weder mit Notizen noch einer Tonband-Aufzeichnung belegen. Der mittlerweile pensionierte Ermittler wurde zudem später überführt, in anderen Fällen vor Gericht Falschaussagen gemacht zu haben.

Lesen Sie hier: Gefängnis für Werbung mit Buddha mit Kopfhörern

Milke kam gegen umgerechnet 235 000 Euro Kaution auf freien Fuß, unterliegt aber einer nächtlichen Ausgangssperre und darf keinen Alkohol trinken, bis das Verfahren endgültig beendet ist.

Im vergangenen Dezember entschied ein Berufungsgericht, die Mordanklage fallenzulassen. Eine Neuauflage des langen Prozesses verstoße gegen die US-Verfassung, weil niemand zweimal für dasselbe Verbrechen vor Gericht gestellt werden dürfe. Nun scheiterte die Staatsanwaltschaft beim Supreme Court des Staates mit ihrem Widerspruch dagegen.

Der Chefankläger Bill Montgomery kritisierte die Entscheidung. Das Gericht habe "Kriminalitätsopfer, vor allem Christopher, ihrer Rechte auf Fairness, ein ordentliches Verfahren und Gerechtigkeit beraubt". Milkes Anhänger hingegen bejubelten die Entscheidung in sozialen Medien. Ihre Verteidiger reichten unterdessen eine Schadensersatzklage gegen den Staat und die Polizei wegen ihrer ungerechtfertigten Inhaftierung ein.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.