Ärger und Stress mit Paketboten: Diese Lösungen helfen

Die Vorfreude auf eine Bestellung ist groß, die Scherereien mit der Lieferung sind es oft auch. Die AZ zeigt, was erlaubt ist und was nicht.
von  az/rus
Paket-Lieferung: Was muss ich beachten? Was ist erlaubt? Welche Rechte habe ich?
Paket-Lieferung: Was muss ich beachten? Was ist erlaubt? Welche Rechte habe ich? © dpa

Eine typische "Ich hab was bestellt und dann"-Geschichte kann wohl jeder erzählen. Das Paket wird nicht abgegeben, obwohl man daheim war, die Nachbarn wissen von nichts oder es liegt einfach vor der Wohnungstür? In erster Linie ist jeder froh, wenn er seine Ware dann in Händen hält. Aber der Ärger vorher ist oft groß – bei etwa elf Millionen Sendungen täglich in Deutschland kein Wunder. Aber was darf der Paketbote eigentlich – und was müssen Käufer beachten? Fragen und Antworten.

Die Sendung ist da, aber kaputt. Und jetzt?

Ist das Paket offensichtlich beschädigt, sollte man das direkt vom Paketboten vermerken lassen, erklärt Trusted Shops – oder die Annahme verweigern, rät die Verbraucherzentrale. Hat ein verpacktes Produkt einen Schaden, sieht man das freilich erst nach dem Auspacken. Gesetzlich geht man innerhalb der ersten sechs Monate davon aus, dass der Schaden bereits bei Übergabe vorlag. Manche Händler sehen vor, dass Verbraucher Mängel innerhalb einer bestimmten Zeit anzeigen müssen – diese Rügefristen sind meist unwirksam.

Darf der Bote das Paket beim Nachbarn abgeben?

Eigentlich nicht. Viele Paketdienstleister behalten sich das Recht der sogenannten "Ersatzzustellung" zwar in ihren AGB vor, doch diese Klauseln sind meist unwirksam, teilt die Trusted Shops GmbH mit. Wer sichergehen will, gibt bei der Online-Bestellung explizit an, dass er keine Zustellung beim Nachbarn will. Dann kann der Händler dem Boten sagen, dass das Packerl "eigenhändig" zugestellt werden muss – das kann allerdings Extra-Kosten bedeuten. Ist keiner da, geht’s in eine Filiale.

Mein Nachbar bestellt ständig – muss ich alles annehmen?

Nein, Sie sind dazu nicht verpflichtet. Wer ein Paket annimmt, sollte das aber sorgfältig behandeln und auf keinen Fall dem Nachbarn einfach vor die Tür stellen, sagt Julian Graf von der Verbraucherzentrale. Beschädigte Sendungen sollte man nicht annehmen, das könnte unter Umständen auf einen selber zurückfallen. Holt der tatsächliche Empfänger das Paket nicht ab, trotz Nachrichten, kann man es im Fundbüro abgeben – oder zurückschicken. Doch Obacht! Dann können eventuell Kosten auf Sie zukommen, warnt die Verbraucherzentrale.

Darf der Zusteller Packerl einfach vor die Tür legen?

Ja, wenn es Garagen-, Ablageverträge oder Abstellgenehmigungen gibt. Das heißt, der Empfänger hat mit dem Zusteller vereinbart, dass der Paketbote die Sendung an einem bestimmten Ort ablegen darf, sollte er niemanden zuhause antreffen. Eine Erlaubnis, das Packerl einfach so vor die Tür zu legen, findet sich nicht in den Geschäftsbedingungen und gilt somit nicht, erklärt Trusted Shops.

Wann gilt ein Paket als "übergeben"?

Wenn ein Zettel im Briefkasten liegt? Nein. Das ist vor allem wichtig, wenn es um die Widerrufsfrist geht, die erst beginnt, wenn Sie die Ware erhalten haben. Gibt der Paketbote die Sendung etwa beim Nachbarn ab oder hinterlässt eine Karte im Briefkasten, dass man das Paket in einer Filiale oder Station abholen kann, ist die Ware noch nicht übergeben. Erst, wenn der Kunde sie tatsächlich in seinen Händen hält, so die Experten von Trusted Shops.

Was, wenn mein Packerl verloren geht?

Bei allen Paketen können Wartende mit Hilfe der Paketnummer im Internet verfolgen, wo sich das Paket befindet. Geht eine Sendung verloren, ist der Händler zuständig. Er trägt die Transportgefahr. Der Dienstleister hat 20 Tage Zeit, die Sendung wieder zu finden, nach Ablauf dieser Frist kann man Schadenersatz fordern, teilt die Verbraucherzentrale mit.

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