Änderungen im November: Höhere Tierarzt-Kosten und Krankengeld für Angehörige

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich ab November an einigen Stellen auf steigende Kosten vorbereiten. Doch es gibt auch gute Nachrichten.
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Ein Stromzähler in einem privaten Haushalt.
Grundversorger von Strom oder Gas dürfen ab November beim Preis keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden machen.
Ein Stromzähler in einem privaten Haushalt. Grundversorger von Strom oder Gas dürfen ab November beim Preis keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden machen. © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

München - Mit der kalten Jahreszeit bereiten sich die Händler auf das Vorweihnachtsgeschäft vor. Im November sollen Aktionstage wie der Black Friday die Kauflaune der Kunden steigern. Was sonst noch ansteht:

Grundversorger: Grundversorger von Strom oder Gas dürfen ab November beim Preis keinen Unterschied zwischen Bestands- und Neukunden machen. Angesichts der Energiekrise mussten Neukunden teils mehr für Energie zahlen.

Gasspeicher: Die deutschen Gasspeicher müssen nach Vorgaben der Bundesregierung zum 1. November zu 95 Prozent gefüllt sein, um besser über den Winter zu kommen. Insgesamt ist diese Schwelle zwar erreicht. Jedoch gilt die Regel für jeden Speicher – und nicht alle waren zuletzt (Stand: 22.10.) ausreichend gefüllt.

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Hund und Katze ziehen gleich

Tierarzt: Ab dem 22. November gilt die neue Gebührenordnung für Tierärzte, der Besuch wird dann teurer. Für eine Untersuchung von Hunden oder Katzen werden dann 23,62 Euro fällig. Bislang mussten Halter 13,47 Euro für den Hund und 8,98 Euro für ihre Katze zahlen.

Krankengeld für Begleitpersonen: Angehörige, die Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt begleiten, können bei einem Verdienstausfall ab 1. November Krankengeld erhalten. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig ist.

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Bezahltoiletten an Autobahnen: Der Toilettenbesuch wird an den meisten Autobahnraststätten teurer. Ab dem 18. November will der Betreiber Sanifair das Nutzungsentgelt von 70 Cent auf 1 Euro erhöhen.

Banknoten-Tauschprogramm: Geflüchtete aus der Ukraine können noch bis zum 18. November gebührenfrei Hrywna-Geldscheine in Euro umtauschen. Ein entsprechendes Angebot des Finanzministeriums, der Bundesbank und der Nationalbank der Ukraine endet dann.

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