Ab Sonntag: Führerschein für zivile Drohnen wird Pflicht

Für die immer beliebteren zivilen Drohnen am Himmel über Deutschland gelten von diesem Sonntag (1. Oktober) an zusätzliche Anforderungen.
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Eine ferngesteuerte Drohne über einem Feld in Bayern.
Sven Hoppe Eine ferngesteuerte Drohne über einem Feld in Bayern.

Immer wieder sorgen zivile Drohnen für Ärger. Ab Sonntag tritt nun eine neue gesetzliche Regelung für deren Besitzer in Kraft.

Berlin - Für die immer beliebteren zivilen Drohnen am Himmel über Deutschland gelten von diesem Sonntag (1. Oktober) an zusätzliche Anforderungen. Für größere Fluggeräte ab zwei Kilogramm wird eine Art Führerschein ("Kenntnisnachweis") Pflicht.

Nachgewiesen werden müssen Kenntnisse zur Navigation der Geräte und den rechtlichen Grundlagen für die Nutzung, wie eine im Frühjahr in Kraft getretene Verordnung des Bundesverkehrsministeriums vorsieht. Ausgenommen davon sind Modellflugplätze, auf denen es auch eine Aufsichtsperson gibt.

Nicht nur Führerschein wird Pflicht

Hobbypiloten können den Nachweis nach einer auch online möglichen Prüfung durch anerkannte Stellen bekommen, wobei ein Mindestalter von 16 Jahren gilt. Zum anderen gibt es - nur für Flugmodelle - eine Bescheinigung nach einer Einweisung durch einen Luftsportverein. Hierfür gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Beide Nachweise gelten fünf Jahre lang. Anerkannt wird auch eine gültige Pilotenlizenz.

Ebenfalls ab Sonntag gilt eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm - etwa mit Plaketten oder Aluminiumaufklebern aus dem Schreibwarenhandel oder dem Internet. Um den Besitzer ausfindig machen zu können, müssen Name und Anschrift vermerkt werden. Die Kennzeichnung muss feuersicher und fest mit dem Gerät verbunden sein.

Seit Anfang April gelten schon andere neue Vorschriften. So herrscht über Menschenansammlungen, Einsätzen von Rettungskräften und Polizei sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen ein Drohnen-Flugverbot. Für Geräte ab 250 Gramm oder wenn diese Töne und Bilder aufnehmen können, sind Flüge über Wohngrundstücken tabu. Generell dürfen Drohnen maximal 100 Meter hoch aufsteigen. Ausnahmen gelten für Modellfluggelände oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis hat.

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