Zwölfjährige im Raum München an Freier vermittelt: Acht Jahre Haft für Norddeutschen

Urteil im Missbrauchs-Prozess um eine damals Zwölfjährige aus dem Raum München. Der Mann, der das Kind an Freier vermittelt hat, muss für acht Jahre ins Gefängnis.
AZ/dpa |
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Der Angeklagte sitzt am Dienstag im Gerichtssaal im Landgericht Flensburg.
Der Angeklagte sitzt am Dienstag im Gerichtssaal im Landgericht Flensburg. © Christian Charisius/dpa

Flensburg/München - Für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Flensburg am Dienstag einen 35-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt.

Der Norddeutsche hatte ein damals zwölf Jahre altes Mädchen aus dem Raum München über das Internet an Freier im Süden vermittelt.

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Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und zehn Monate wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun und sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall gefordert. Der Verteidiger plädierte auf vier Jahre.

35-Jähriger gab sich als Teenager aus

Der Angeklagte hat die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Über Messenger-Dienste und das Internet lockte der Mann aus dem Kreis Nordfriesland Minderjährige an, gab sich selbst als 16 oder 18 Jahre alt aus.

Ursprünglich waren 42 Sexualdelikte angeklagt. Bis auf die zehn Taten stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein. Die Zwölfjährige vermittelte der Angeklagte unter Ausnutzung einer angeblichen finanziellen Notlage per Internet – teils entgeltlich – an Freier. Diese hielt er an, ihm Videos beziehungsweise Fotos des Missbrauchs zu schicken.

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  • Graf Rotz von Falkenschiss am 12.04.2022 14:41 Uhr / Bewertung:

    Die Strafe ist viel zu gering!!

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