Zwölfjährige auf dem Schulweg missbraucht: Ist der Alte Botanische Garten noch sicher?

Ein Mädchen wurde im Alten Botanischen Garten missbraucht. Die CSU fordert nun mehr Polizei-Präsenz.
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Zuletzt ist ein junges Mädchen auf dem Weg zur Schule im Alten Botanischen Garten missbraucht worden. (Symbolbild)
Zuletzt ist ein junges Mädchen auf dem Weg zur Schule im Alten Botanischen Garten missbraucht worden. (Symbolbild) © Wikipedia/Rufus46

München - Ein Mann lockte vor kurzem eine Zwölfjährige, die sich gerade auf dem Weg in die Schule befand, in den Alten Botanischen Garten und missbrauchte sie dort sexuell.

Für die CSU zeigt dies: Der Schulweg dort ist nicht mehr sicher. So heißt es in einer Mitteilung der Stadtratsfraktion von CSU und Freien Wählern. Die Stadträte fordern, dass die Stadt zusammen mit der Polizei ein Konzept erstellt, um den Schulweg zum Luisengymnasium zu sichern.

Vor Schulbeginn und zum Unterrichtsende sollten Polizei und der Kommunale Außendienst (KAD) mehr Präsenz zeigen, beantragen sie. Der KAD sorgt im Bahnhofsviertel dafür, dass Regeln eingehalten werden. Auch im Alten Botanischen Garten patrouillieren die Sicherheitsleute der Stadt bereits.

Kriminalitätszahlen im Alten Botanischen Garten steigen leicht an

"Offensichtlich reicht die Präsenz von Polizei und kommunalem Außendienst immer noch nicht aus", sagt CSU-Fraktionsvize Hans Theiss. "Wir können und wollen uns solche sicherheitspolitischen blinden Flecken - wie übrigens auch im Nußbaumpark - nicht länger leisten", findet er.

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Tatsächlich steigen die Kriminalitätszahlen im Alten Botanischen Garten laut Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüller-Gradl (Grüne) leicht an - nach einem "deutlichen, sicher pandemiebedingtem Rückgang". Sie hält es deshalb für legitim zu überlegen, die Sicherheitsleute dort verstärkt einzusetzen. Allerdings: Bei Straftaten kann der KAD gar nicht eingreifen. Das bleibt Aufgabe der Polizei.

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4 Kommentare
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  • Dr. Schönfärber am 04.11.2022 08:59 Uhr / Bewertung:

    Es wird nur ganz hastig an den Symptomen herumgeflickt.
    An die wahren Ursachen traut sich keiner ran. Nur weiter so.

  • Witwe Bolte am 04.11.2022 08:22 Uhr / Bewertung:

    In den Parkanlagen von Katar gibt es solche Zustände nicht.

  • Wickie712 am 04.11.2022 07:23 Uhr / Bewertung:

    Der KAD hat wie jeder Bürger, das Recht jemanden Festzunehmen, wenn eine Straftat möglichweise vollzogen wird. § 127 StPO einfach mal lesen.
    Zitiert aus: § 127 Absatz 1 Satz 1 StPO "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."

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