Zwölfjährige an Freier vermittelt: Knapp neun Jahre Haft gefordert

Ein 35-Jähriger soll über das Internet eine Zwölfjährige im Raum München zum Sex an Freier vermittelt haben – die Staatsanwaltschaft fordert knapp neun Jahre Haft. Kommende Woche wird das Urteil erwartet.
von  AZ/dpa
2. Februar 2022: Der unter anderem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagte 35-Jährige wartet auf den Beginn der Verhandlung.
2. Februar 2022: Der unter anderem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs angeklagte 35-Jährige wartet auf den Beginn der Verhandlung. © Axel Heimken/dpa

Flensburg/München - Im Prozess um die Vermittlung einer Zwölfjährigen an Freier hat die Staatsanwaltschaft Flensburg acht Jahre und zehn Monate für den angeklagten 35-Jährigen gefordert. Er habe sich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht.

Minderjährige zum Sex an Freier vermittelt

In nicht-öffentlicher Sitzung beantragte der Verteidiger bereits am Mittwoch eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Der Angeklagte aus dem Kreis Nordfriesland soll von Mai 2020 bis Mai 2021 Minderjährige über Messenger-Dienste und das Internet angelockt und zum Sex an Freier vermittelt haben. Dabei gab er laut Anklage an, er sei 16 beziehungsweise 18 Jahre alt.

Schwerwiegendste Taten ereigneten sich im Raum München

Seit Anfang Februar muss sich der Mann vor Gericht verantworten. Angeklagt waren 42 Sexualdelikte. In dem Prozess geht es nur noch um die zehn schwerwiegendsten Taten aus dem Raum München: Neunmal schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, einmal sexueller Missbrauch von Kindern. In den anderen Fällen wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte mit einer damals Zwölfjährigen aus dem Raum München online ein Verhältnis gepflegt und sie unter Ausnutzung einer angeblichen finanziellen Notlage per Internet – teils entgeltlich – an Freier im Münchener Raum vermittelt haben. Ins Rollen kamen die Ermittlungen, weil sich der Mann zufällig auch an einen Klassenkameraden der Zwölfjährigen aus Bayern gewandt und erfragt haben soll, ob Interesse an einem Treffen mit sexuellem Kontakt bestünde. Dieser Mitschüler soll dies seinen Lehrerinnen und Lehrern gemeldet haben.

So erklärt der Angeklagte seine Taten

Heute wisse er, dass er damals nicht richtig gehandelt habe, sagte der Mann laut Gericht. Demnach gab er an, ihm sei es maßgeblich auf Videos angekommen: Durch Beobachtung der Taten habe er sich in seine Jugend zurückversetzen, Verpasstes nachholen und dem Mädchen die Möglichkeit geben wollen, frühzeitig eigene sexuelle Erfahrungen zu machen.

Der Angeklagte sitzt seit seiner Festnahme am 20. Mai 2021 in Untersuchungshaft. Das Urteil will das Landgericht Flensburg am kommenden Dienstag verkünden.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.