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Zweitwohnungen in München werden deutlich teurer

Die Zweitwohnungssteuer soll von neun auf 18 Prozent der Jahresnettokaltmiete angehoben werden, schlägt der Münchner Stadtkämmerer vor. Der Stadtrat wird dem am Mittwoch zustimmen.
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Wer in München eine Zweitwohnung hat, soll künftig mehr Steuer zahlen müssen (Symbolbild).
Wer in München eine Zweitwohnung hat, soll künftig mehr Steuer zahlen müssen (Symbolbild). © imago images/Sven Simons

München - Wer in München eine Zweitwohnung hat, muss künftig dafür wohl tiefer in die Tasche greifen. Die Stadtkämmerei hat dem Stadtrat diesbezüglich vorgeschlagen, die Zweitwohnungsteuer zum 1. Januar 2022 von neun auf 18 Prozent der Jahresnettokaltmiete anzuheben.

Die Rathaus-Koaltioen aus Grünen und SPD sowie die CSU haben bereits angekündigt, dem Vorschlag zuzustimmen. Stadtkämmerer Christoph Frey will damit das Ziel verfolgen, nicht oder nur sporadisch genutzte Zweitwohnungen wieder dem angespannten Münchner Mietmarkt zuzuführen.

Vize-CSU-Fraktionschef Hans Theiss sagte: "Bei Steuererhöhungen muss man genau hinschauen und besonders vorsichtig abwägen. Für uns ist unabdingbar, dass eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer nicht die Falschen trifft. Eine Polizistin aus Hof oder ein Krankenpfleger aus Erlangen haben oft ihren Erstwohnsitz bei der Familie daheim, mieten aber in München eine Wohnung zum Arbeiten. Auch Studenten oder Geringverdiener müssen ausgenommen bleiben. Unter dieser Bedingung können wir zustimmen, da so als Nebeneffekt hoffentlich mehr Wohnungen dem Wohnungsmarkt zugeführt werden."

Stadt will Mehreinnahmen generieren

Die Mehreinnahmen aus der Zweitwohnungsteuer sind zudem natürlich angesichts klammer Corona-Kassen eine gern gesehene Mehreinnahme für den äußerst belasteten städtischen Haushalt.

Ausnahmen von der Zweitwohnungsteuer gibt es für Berufspendler, wenn sie verheiratet sind und der Hauptwohnsitz außerhalb Münchens die gemeinsame Wohnung mit dem Partner ist, sowie für Personen, deren Jahreseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.

Im Rahmen der Stadtratsbehandlung hat außerdem das Sozialreferat intensiv geprüft, ob ein Verbot von Zweitwohnungen mit der Zweckentfremdungssatzung oder dem Zweckentfremdungsgesetz möglich ist.

Auch über Verbot von Zweitwohnungen wurde nachgedacht

Sozialreferentin Dorothee Schiwy: "Leider können wir über das Zweckentfremdungsrecht leer stehende Zweitwohnungen nicht verhindern. Insofern ist es nur konsequent, diejenigen Wohnungen höher zu besteuern, die zum Beispiel als Theaterwohnungen nur sporadisch genutzt werden und die meiste Zeit im Jahr leer stehen. Denn durch solche Zweitwohnungen wird dringend benötigter Wohnraum verknappt. Dazu zähle ich ausdrücklich nicht die berufsbedingten Zweitwohnungen oder sonstige unter die Befreiung der Steuerpflicht fallenden Wohnungen."

Zweitwohnungssteuer: Ausnahmen auch für Studierende

Studierende, die zum Zwecke des Studiums eine Zweitwohnung haben, können laut Stadt "in aller Regel" einen Antrag auf Befreiung von der Zweitwohnungsteuer auf Grund ihres geringen Einkommens stellen. Sie müssen dann ebenfalls keine Zweitwohnungsteuer bezahlen.

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Gleiches gilt generell für Personen, deren Einkommen unter der Freigrenze von 29.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise bis zu 37.000 Euro für Ehe- oder Lebenspartner liegt.

Zweitwohnungssteuer wurde seit 2006 nicht erhöht

Seit der Einführung im Jahr 2006 wurde die Zweitwohnungsteuer in München nicht erhöht - sie beträgt seitdem neun Prozent der Jahresnettokaltmiete. Damit bildet München neben Hamburg das Schlusslicht im Vergleich der deutschen Großstädte. Die Steuersätze bewegen sich dort zwischen acht und 16 Prozent.

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10 Kommentare
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  • ChrisS am 06.06.2021 03:47 Uhr / Bewertung:

    Ich kenne auch einen Fall: Wohnung wurde zu klein, dann hat die Familie eine zweite Wohnung im selben Haus angemietet. Aber es war zu erwarten: kaum kommen die Grünen, werden die Steuern erhöht.

  • Fußball-Fan am 05.06.2021 21:22 Uhr / Bewertung:

    Um 100 % ist zu wenig, viele Städte erhöhen um 200-300 %. Nehmt Euch daran mal ein Beispiel - gut für Münchens Finanzen!!!!

  • Robbes am 05.06.2021 08:33 Uhr / Bewertung:

    "seit 2006 nicht erhöht". Welch Zynismus! Die Zweitwohnsitzsteuer wird nach der ortsüblichen Miete bemessen. Und die hat sich seit 2006 mehr als verdoppelt, damit auch die Zweitwohnsitzsteuer. Diese Steuer ist eigentlich eine Zweitmiete, die nicht an den Vermieter, sondern an die Stadt zu zahlen ist. Wird nun auch noch der Prozentsatz verdoppelt, dann hat sich diese "Zweitmiete" seit 2006 mehr als vervierfacht. Bei der Erstmiete an den Vermieter würde man in diesem Fall von Mietwucher sprechen.

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