Zweite Stammstrecke: Kläger und Bahn einigen sich

Eisenbahn-Bundesamt und Deutsche Bahn haben sich im Streit um die zweite Stammstrecke mit den Klägern geeinigt. Die Pläne - und wie die Umsetzung aussehen soll.
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München - Das Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn konnten sich auf Initiative des Freistaats Bayern bei den noch strittigen Fragen zum geplanten Bau der zweiten S-Bahn-Stammstrecke mit den Klägern im Bereich der Münchner Innenstadt einigen.

Nun besteht für den Planfeststellungsabschnitt Mitte – östlich vom Hauptbahnhof bis zur Isar - Baurecht.

"Mit diesem Planfeststellungsbeschluss haben wir einen wichtigen Meilenstein zur Realisierung der zweiten Stammstrecke erreich", sagte Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann. "Diese ist für die Zukunftsfähigkeit der S-Bahn und des gesamten Schienenpersonenverkehrs in der Metropolregion München und für ganz Südbayern von zentraler Bedeutung"

Weiter sagte der Innen- und Verkehrsminister: "Im weiteren Verlauf des Jahres 2014 erwarten wir die Planfeststellungsbeschlüsse für den Abschnitt West (Laim bis Hauptbahnhof) und den Abschnitt Ost (Isar bis Leuchtenbergring) der zweiten Stammstrecke."

Die Anlieger am Marienhof hatten nicht gegen das Projekt an sich, sondern wegen des zu erwartenden Lärms während des Baus geklagt. Die Einigung sieht eine 4,50 m hohe und künstlerisch gestaltete Baustellenlärmschutzwand vor.

"Wir nehmen die Anregungen und auch Sorgen der Anwohner ernst. Deshalb sind Transparenz und Bürgernähe bei allen unserer Bauaufgaben besonders wichtig", erklärte Herrmann. "Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über den Fortschritt der zweiten Stammstrecke als zentrales Element des von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Entwicklungskonzeptes für den Bahnknoten München zu informieren."

Neben dem bestehenden Internetauftritt  ist ab Frühjahr 2014 eine Wanderausstellung zur zweiten Stammstrecke geplant. "Die Ausstellung wird innerhalb des S-Bahnnetzes nacheinander an verschiedenen Stationen aufgebaut werden", erklärte Herrmann.

Im November 2012 hatten der Bund, der Freistaat Bayern und die Deutsche Bahn eine Finanzierungsvereinbarung für die zweite Stammstrecke geschlossen. Die endgültigen Kosten können allerdings erst ermittelt werden, wenn alle Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen.

Damit für den Freistaat kein unkalkulierbares Kostenrisiko entsteht, hat Herrmann eine Expertengruppe bei der Obersten Baubehörde eingerichtet. Diese wird die von der Bahn ermittelten Kosten für die zweite Stammstrecke auf ihre Plausibilität prüfen.

"Die zweite Stammstrecke ist wichtig, aber wir wollen uns nicht auf ein finanzielles Abenteuer einlassen", erklärte der Innenminister.

 

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