Stammstrecke: Ude erhöht Druck auf Staatsregierung
Baustellen in München: Die neue Verordnung zum Mieterschutz sei ein Kalauer, sagt der OB. Und er verlangt ein klares Bekenntnis von Schwarz-Gelb zur 2. Stammstrecke
München - Die Kosten für die zweite Stammstrecke stehen noch im Buch mit den sieben Siegeln. Da gibt es offizielle Zahlen von 2,047 Milliarden Euro plus 500 Millionen „Sicherheitspuffer“. Dann meinte die Bahn zum Jahreswechsel, es seien 2,443 Milliarden. Und Röhren-Kritiker sehen die Kosten schon bei fast drei Milliarden Euro.
OB Christian Ude verlangt jetzt eine „ganz klare Aussage“ der Staatsregierung: „Was passiert, wenn der Kostenrahmen zu klein war?“ In Stuttgart kann man derzeit erleben, wie der Streit um die Finanzen der zusätzlichen Milliarden für die Bahnhofspläne wogt. In München fragt Ude: „Wie werden Bund und Land sich im Falle von Kostensteigerungen verhalten, solange die CSU Regierungsverantwortung trägt?“ Da gebe es bislang nur „nebulöse und wolkige“ Äußerungen.
Und wo liegt Udes Schmerzgrenze? Im Moment habe er „keine Schmerzgrenze für die zweite Stammstrecke“, sagt er: „Ich halte das Ende der Fahnenstange noch nicht für erreicht, aber das soll kein Freibrief sein.“ Für Ude geht es „um die Lebensfähigkeit des gesamten S-Bahnsystems“. Das drohe heute ohne die Erweiterung „zu kollabieren“. Und: „Eine zweite Stammstrecke braucht es auf jeden Fall.“ Ein Kriterium könne nur sein, dass vielleicht doch kein Tunnel gebaut werde, weil eine oberirdische Umfahrung am Ende billiger sei. Aber das sehe er im Moment nicht. Jetzt müsse auch die Staatsregierung den täglich 800000 S-Bahnkunden „reinen Wein einschenken“.
Die zweite Münchner Groß-baustelle ist für Ude die neue Verordnung zur Begrenzung der Mietsteigerungen. Die Bundesregierung hat es den Ländern möglich gemacht, in Ballungsräumen die Kappungsgrenze auf 15 Prozent in drei Jahren zu begrenzen. Damit könne die Miete in drei Jahren nur um maximal 15 Prozent angehoben werden. Das bayerische Kabinett hat diese Woche dafür eine entsprechende Verordnung für München erlassen. Der Haken, so Ude: Die Verordnung gilt nur bis zum 12. März 2015. „Das ist ein Kalauer und kein Mieterschutz“, schimpft OB Ude.
Die Vermieter könnten dann wieder mit den bisherigen 20 Prozent in drei Jahren hinlangen. Das Justizministerium bestätigt, dass es die zeitliche Begrenzung gibt. Ein Sprecher beeilte sich zu versichern: „Es ist üblich, dass Verordnungen zeitlich befristet werden.“ Das Ministerium wolle „in spätestens zwei oder drei Jahren die Verordnung nachbessern und aktualisieren“. – Aber das ist keine juristisch bindende Aussage. Umgekehrt musste Ude Aufregungen über Miet-Aussagen der SPD korrigieren: Wenn eine alte Wohnung neu vermietet werde, wolle die SPD Mietsteigerungen auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. Nicht bei Erstbezug.