Zweckentfremdung in München: Frau muss 50.000 Euro Strafe zahlen
Seit August 2014 hat eine Frau ihre Wohnung in Bogenhausen an Medizintouristen vermietet. Nun hat das Sozialreferat München das höchstmögliche Bußgeld gegen die Eigentümerin verhängt.
München - Das Problem der Zweckentfremdung in München reißt nicht ab. Jährlich zählt die Stadt rund 2.000 Verfahren, die sich mit der illegalen Vermietung von Wohnungen befassen.
Medizintourismus ist primär ein Münchner Problem
Größtenteils handelt es sich dabei um den sogenannten Medizintourismus. Dabei werden Wohnungen an Personen vermietet, die sich kurzfristig für medizinische Behandlungen in der Stadt aufhalten. Weil etliche Wohnungen so dem allgemeinem Mietmarkt entzogen werden, geht die Stadt seit geraumer Zeit gegen die Zweckentfremdung von Wohneinheiten vor. "Der Aufenthalt insbesondere arabischer Gäste in München zur medizinischen Behandlung ist seit vielen Jahren üblich. Die Zahlen steigen jährlich an. Gründe für den Zulauf sind der sehr gute Ruf vieler Kliniken und Ärztinnen und Ärzte sowie die hohe Aufenthaltsqualität in der Landeshauptstadt München, die attraktiven Einkaufsmöglichkeiten und die ansprechende Umgebung", schreibt das Sozialreferat in einem Beschluss.
In einem konkreten Fall wurde gegen eine Frau nun ein Bußgeld von 50.000 Euro verhängt. Seit August 2014 hat sie ihre Wohnung mehrmals für Medizintouristen zweckentfremdet. Bereits im April 2015 hat die Stadt die Frau mit einem Bescheid dazu aufgefordert, die Zweckentfremdung zu beenden. Die Eigentümerin der Wohnung widersetzte sich mehrmals den Beschlüssen der Stadt und vermietete die Wohnung weiter. Auf Nachfrage der AZ teilte das Sozialreferat mit, dass sich die betroffene Wohnung in Bogenhausen befindet. Ob sie im Arabellapark, dem "Hotspot" für Medizintourismus liegt, ist allerdings nicht gesichert.
Neues Gesetz sieht höhere Strafen vor
Im Normalfall verhängen die Gerichte eine weitaus geringere Geldstrafe – ein Bußgeld von 50.000 Euro, wie im eben beschriebenen Fall, ist das Maximum. Die Höhe des Bußgelds richtet sich immer nach der Dauer der Zweckentfremdung sowie der Wohnungsgröße. "Das Sozialreferat hat hier erneut, wie in einem vergleichbaren Fall von Zweckentfremdung, den derzeit geltenden Bußgeldrahmen voll ausgeschöpft", teilte die Stadt am Montag mit. "Die Vermieter legen meist Einspruch ein und oft werden die Strafen dann vor Gericht verringert", so eine Sprecherin des Sozialreferats.
Weil aber auch der Freistaat Bayern das Problem erkannt hat, gibt es vielleicht schon bald mehr Spielraum. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht für zukünftige Vergehen eine Maximalstrafe von 500.000 Euro vor. Auf Nachfrage teilte das Sozialreferat mit, dass von Zweckentfremdung rund 1.000 Wohnungen in München betroffen sind. Die Wohnungen sind bei entsprechenden Online-Portalen inseriert – oft auch mehrfach.
Insgesamt arbeiten im Sozialreferat rund 20 Mitarbeiter, die sich mit der Zweckentfremdung und der Ahndung dieser befassen. Im letzten Jahr hat das Sozialreferat 39 Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt rund 400.000 Euro erlassen. 15 davon sind bisher rechtskräftig.
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