Gesetzesentwurf gegen Zweckentfremdung in München: Wer falsch vermietet, soll büßen

Die SPD legt einen neuen Gesetzesentwurf gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vor und fordert härtere Strafen.
Linda Jessen |
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MdL Andreas Lotte, SPD-Fraktionssprecher für Wohnraumpolitik will entschlossener gegen Zweckentfremdung vorgehen.
dpa/ho MdL Andreas Lotte, SPD-Fraktionssprecher für Wohnraumpolitik will entschlossener gegen Zweckentfremdung vorgehen.

München – Mindestens 4000 Wohnungen in München sind ungenutzt oder werden an Touristen vermietet. Andere Quellen sprechen von 16 000 Wohnungen. Das teilt die Landtags-SPD mit, deren wohnraumpolitischer Sprecher Andreas Lotte gestern einen Gesetzesentwurf vorgestellt hat. Damit sollen diese Wohnungen wieder auf dem überspannten Mietmarkt der Stadt landen.

Zahnarzt vermietet Wohnung an arabische Touristen - 4.000 Euro Strafe

Zunächst beinhaltet der Entwurf der SPD eine drastische Steigerung des Bußgeldrahmens. Statt wie bisher bei 50 000 Euro, läge das Maximum dann bei 500 000 Euro. "Wir hoffen damit auch auf einen Abschreckungseffekt", sagt Lotte. Bisher sei das drohende Bußgeld von den Gewinnchancen aufgewogen. Das soll sich ändern.

Airbnb und Co. sollen in die Pflicht genommen werden

Der wichtigere Schritt ist für die SPD aber eine Auskunftspflicht der Anbieterportale. Airbnb und Konsorten müssten demnach Daten an die Kommunen herausgeben, die Aufschluss über das Ausmaß der eingestellten Angebote geben. "Zwischen normalen Ferienangeboten und gewerbsmäßiger Zweckentfremdung lässt sich da schnell unterscheiden", ist Lotte sich sicher. Bisher hätten die Behörden diese unzulässige Nutzung nur durch verdeckte Ermittlung herausfinden können – eine Methode, die zum einen teuer ist und zum anderen gesetzlich nicht zulässig. Auskunft müssen die Portale schon bei Erstellung eines Angebots geben – also ohne konkreten Verdachtsfall.

Maximal sechs Wochen im Jahr darf eine Wohnung für Touristen legal angeboten werden. Wenn die überschritten sind – ersichtlich beispielsweise aus den Buchungsdaten der Portale – gibt es Ärger. Zunächst soll es nur eine Ermahnung sein, der nächste Schritt wäre das Bußgeld – das pro Wohnung verhängt wird. Zur Verantwortung gezogen wird der Anbieter – also nicht zwingend der Wohnungseigentümer. Diese Methode der Auskunftspflicht habe man sich in Hamburg abgeschaut, wo es ein entsprechendes Gesetz schon länger gibt. "Dort sind die Angebote seither deutlich zurückgegangen", sagt Lotte.

Treunhänder sollen verwalten, Nachbarn sollen aufpassen

Die Kommunen sollen weiter eine bessere rechtliche Handhabe bekommen, zweckentfremdeten Wohnraum zu räumen. Wenn der Eigentümer selbst seine Wohnung dem Medizintourismus statt dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stellt, soll notfalls ein Treuhänder Abhilfe schaffen. Der übernimmt dann Verwaltung und Rechtshandlungen für die Wohnung – die Miete geht freilich trotzdem an den Eigentümer.

Bei der Ermittlung sollen die Behörden auch Hinweisen von Nachbarn nachgehen. Mit den Daten der Mietportale wird es spätestens dann schwierig, wenn die Buchung nicht über die Website stattfindet – sondern im Privatchat. "Wir können es den Anbietern aber möglichst schwer und unattraktiv machen", sagt Andreas Lotte.

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