Zuschauerin stört Stadtratssitzung in München: 450 Euro Geldstrafe!

Weil sie im Januar eine Stadtratssitzung mit Zwischenrufen gestört hat, wurde eine 43-jährige, ehemalige NPD-Frau nun zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte die Frau damals aus dem Saal werfen lassen.
Sophie Anfang |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Stadtratssitzungen sind oft öffentlich besuchbar - man muss sich allerdings an die Geschäftsordnung halten.
Feindt Stadtratssitzungen sind oft öffentlich besuchbar - man muss sich allerdings an die Geschäftsordnung halten.

Weil sie im Januar eine Stadtratssitzung mit Zwischenrufen gestört hat, wurde eine 43-jährige, ehemalige NPD-Frau nun zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte die Frau damals aus dem Saal werfen lassen.

München - Zuspruch bekommt der rechte Stadtrat Karl Richter im Plenum des Rathauses nie – zumindest nicht von seinen Stadtratskollegen, die die kruden Anträge und Ausführungen des Rechtsaußen meist ignorieren. Am 27. Januar dieses Jahres jedoch wurde der 54-Jährige sogar beklatscht – von der Zuschauertribüne aus. Doch für die Klappeurin hatte die Aktion jetzt ein juristisches Nachspiel.

Bei der Stadtratssitzung war es um Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gegangen. Wenig überraschend hatte Richter bei seiner Rede gegen die jungen Geflüchteten gehetzt. Auf der Zuschauertribüne kam das bei der 43-Jährigen, einer ehemaligen NPD-Funktionärin, so gut an, dass sie frenetisch zu klatschen begann.

Neuperlacher Mauer sorgt für Streit im Rathaus

Das darf man bei Stadtratssitzungen als Zuschauer jedoch grundsätzlich nicht, worauf die 43-Jährige hingewiesen wurde. Daraufhin fing sie an, zu pöbeln. Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) wollte das schnell unterbinden: „Würden Sie die Sitzung bitte verlassen. Auf geht’s. Raus. Ich mache von meinem Hausrecht Gebrauch.“ Die Zuschauerin reagierte nicht. Erst ein Polizist konnte sie zum Gehen bewegen.

Wegen dieser Aktion wurde die 43-Jährige jetzt wegen Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Vor Gericht hatte sie ausgesagt, sie sei zum ersten Mal bei einer Stadtratssitzung und aufgeregt gewesen. Was sie gerufen habe, wisse sie nicht mehr. Sie habe es als „undemokratisch“ empfunden, dass sie nicht klatschen durfte. Das Amtsgericht befand trotzdem, dass sie das Stadtparlament bei der Arbeit gestört habe.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.