Zu viele Flüchtlinge in meinem Haus

Ein Ehepaar klagt, weil in der Wohnung unter ihnen Asylbewerber untergebracht werden. Das sei baurechlich nicht erlaubt.
von  Sophie Anfang
Max Karpf mit seiner Anwältin Margit Warneke im Justizpalast.
Max Karpf mit seiner Anwältin Margit Warneke im Justizpalast. © anf

München - Als die Verhandlung nach zwei Stunden vorüber ist, beugt sich der Kläger Max Karpf noch einmal in Richtung Gegnerseite, zur Mitarbeiterin des Landratsamts. "Das mit dem Müll, das muss aufhören“, sagt er. "Sonst stelle ich das dem Landratsamt in Rechnung.“ – "Ich geb’s dem Sachbearbeiter weiter“, sagt die Mitarbeiterin. Sie klingt ermattet. Kaum verwunderlich nach zwei Stunden Verhandlung, bei der die Sachlage diffizil ist und die Gemüter erhitzt sind.

Bei dem Streit geht es um die Unterbringung von Asylbewerbern in einem Privathaus, Teile davon gehören Max Karpf und seiner Frau. Antje U., die ebenfalls Anteile an dem mehrstöckigen Haus und dem nebenstehenden Bungalow in Traunstein besitzt, hat ihre Räumlichkeiten an den Freistaat vermietet, damit das Landratsamt dort Flüchtlinge unterbringt.

Sieben bis elf seien es derzeit, so das Landratsamt. Max Karpf berichtet von 32 Namen, die am Klingelschild stehen. Die neue Nachbarschaft stört ihn. Nicht die Menschen selbst, mit denen komme er gut aus, berichtet der 76-Jährige. Aber die Flüchtlinge dort unterzubringen, sei nicht rechtmäßig. Zum einen sei der Brandschutz nicht gegeben. Andererseits würden die Flüchtlinge in einem ausgebauten Abstellraum schlafen, der sei aber gar nicht für Wohnnutzung zugelassen.

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Lärm und Müll auf engstem Raum

Dazu der Lärm: Seine Frau und er wohnten in der Wohnung direkt über dem Abstellraum. Nachts würde regelmäßig die Tür zugeschlagen, dann scheppere bei ihnen oben das Geschirr. Vor dem Haus liege Müll. Zudem sei die Decke morsch, man dürfe dort niemanden wohnen lassen. "Warum wohnen Sie dann noch da?“, fragt der Anwalt des Freistaats Paul Fronhöfer. Da ist der Ton der Beteiligten schon einige Male sehr scharf geworden.

Und das alles auf kleinem Raum. Der Saal 105 des Justizpalastes ist eher ein Kämmerlein. Die Parteien sitzen sich an einem Tisch direkt gegenüber. An einen Vergleich ist nicht zu denken. Karpf möchte, dass weniger Menschen untergebracht werden, eine Familie etwa. Das Landratsamt sagt, das gehe nicht, man bekomme die Menschen zugewiesen und möchte auch keinen Präzedenzfall schaffen.

Doch die Eigentumslage ist kompliziert, was es dem Richter Jonas Fincke nicht einfacher macht. Sicher ist: Für den Brandschutz braucht es ein Gutachten. Das kostet und dauert Monate. Ob das mit dem Müll zumindest schneller besser wird, muss man sehen.

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