Zu spät operiert? Unternehmensberater (44) klagt

Ein Unternehmensberater leidet an chronischen Schmerzen und glaubt an einen Arztfehler. Er fordert 40 000 Euro Schmerzensgeld und fast 20 000 Euro an Verdienstausfall. Das Gericht weist die Klage ab.
jot |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Fordert Schmerzensgeld: Michael S. im Flur des Oberlandesgerichts.
jot Fordert Schmerzensgeld: Michael S. im Flur des Oberlandesgerichts.

München - Michael S. (44) leidet bis heute an einem chronischen Schmerzsyndrom. Schuld seien die Ärzte, die ihn zu spät operiert haben. Der Unternehmensberater fordert ein Schmerzensgeld von 40 000 Euro sowie die Erstattung von 16 890 Euro Verdienstausfall.

Im November 2010 war der Mann mit Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule in ein Münchner Krankenhaus gegangen, um sich behandeln zu lassen. Man behielt ihn dort, verordnete ihm eine Schmerztherapie. Am nächsten Tag verspürte er ein Taubheitsgefühl am Gesäß, teilte dies auch dem Pflegepersonal und den Ärzten mit. So steht es in den Behandlunsgunterlagen.

Erst nach drei Tagen kommt er auf den OP-Tisch

Doch erst drei Tage danach, als Michael S. zusätzlich im Intimbereich ein Taubheitsgefühl verspürte, kam er auf den OP-Tisch. Das wirft der Kläger den Krankenhausärzten vor: Dass ihm trotz der Taubheitsgefühle im Gesäß nicht zu einer sofortigen OP geraten wurde. Er glaubt, dass damit sein chronisches Schmerzsyndrom hätte verhindert werden können.

Auch psychisch habe er Schaden erlitten, sagt Michael S. im AZ-Gespräch am Rande des OLG-Prozesses. „Ich habe während einer Depression einem Aufhebungsvertrag zugestimmt“, berichtet der 44-Jährige. Er hatte gehofft, dadurch psychisch wieder auf die Beine zu kommen, fand auch wieder einen Job. Doch er könne aufgrund der Schmerzen nur zwanzig Stunden in der Woche arbeiten.

Lesen Sie hier: Großmetzgerei Sieber kündigt sämtlichen Mitarbeitern

Das Krankenhaus erklärt dagegen, dass die Schmerztherapie zunächst erfolgreich gewesen sei und der Kläger selber zu diesem Zeitpunkt einer OP nicht zugestimmt habe. Das Landgericht wies die Klage ab. Die Behandlung sei nicht fehlerhaft gewesen.

Jetzt hat der Arzthaftungssenat des OLG das Wort.

 

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.