Zu spät operiert? Unternehmensberater (44) klagt
München - Michael S. (44) leidet bis heute an einem chronischen Schmerzsyndrom. Schuld seien die Ärzte, die ihn zu spät operiert haben. Der Unternehmensberater fordert ein Schmerzensgeld von 40 000 Euro sowie die Erstattung von 16 890 Euro Verdienstausfall.
Im November 2010 war der Mann mit Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule in ein Münchner Krankenhaus gegangen, um sich behandeln zu lassen. Man behielt ihn dort, verordnete ihm eine Schmerztherapie. Am nächsten Tag verspürte er ein Taubheitsgefühl am Gesäß, teilte dies auch dem Pflegepersonal und den Ärzten mit. So steht es in den Behandlunsgunterlagen.
Erst nach drei Tagen kommt er auf den OP-Tisch
Doch erst drei Tage danach, als Michael S. zusätzlich im Intimbereich ein Taubheitsgefühl verspürte, kam er auf den OP-Tisch. Das wirft der Kläger den Krankenhausärzten vor: Dass ihm trotz der Taubheitsgefühle im Gesäß nicht zu einer sofortigen OP geraten wurde. Er glaubt, dass damit sein chronisches Schmerzsyndrom hätte verhindert werden können.
Auch psychisch habe er Schaden erlitten, sagt Michael S. im AZ-Gespräch am Rande des OLG-Prozesses. „Ich habe während einer Depression einem Aufhebungsvertrag zugestimmt“, berichtet der 44-Jährige. Er hatte gehofft, dadurch psychisch wieder auf die Beine zu kommen, fand auch wieder einen Job. Doch er könne aufgrund der Schmerzen nur zwanzig Stunden in der Woche arbeiten.
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Das Krankenhaus erklärt dagegen, dass die Schmerztherapie zunächst erfolgreich gewesen sei und der Kläger selber zu diesem Zeitpunkt einer OP nicht zugestimmt habe. Das Landgericht wies die Klage ab. Die Behandlung sei nicht fehlerhaft gewesen.
Jetzt hat der Arzthaftungssenat des OLG das Wort.
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