Zu nasser Boden? Münchnerin (51) stürzt im Zwischengeschoss

An gleicher Stelle sollen bereits andere ausgerutscht sein. Jetzt hat der Freistaat die Stadtwerke verklagt.
Sophie Anfang |
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Wenn es kalt ist, ist es an der U-Bahn-Station Arabellapark oft rutschig, berichten Fahrgäste.
AZ-Archiv Wenn es kalt ist, ist es an der U-Bahn-Station Arabellapark oft rutschig, berichten Fahrgäste.

München - Hanna S. (51) beschreibt sich als aktiven Menschen. Jemand, der gerne Ski und Inline-Skates fährt. Doch das alles ist vorbei, seit sie vor zwei Jahren im Zwischengeschoss der U-Bahnstation Arabellapark gestürzt ist. „Diese Sekunde hat mein Leben verändert“, sagt sie. Denn seither begleiten sie täglich Schmerzen.

Es war Dezember 2014, das Wetter der Jahreszeit entsprechend feucht und kalt. S. war auf dem Weg zur Arbeit, kam mit der Tram 16 und ging die Treppen zur U4 herunter. „Ich habe schon gesehen, dass es ziemlich nass ist.“ Deshalb sei sie nahe der Wand entlang gegangen – ihre Vorsicht nützte nichts. S. glitt auf dem Boden aus, fiel auf die Hüfte. „Es waren Menschen da, die mir helfen wollten, aber ich konnte mich nicht bewegen“, erzählt sie. Sechs Monate habe sie, die selbstständige Kosmetikerin, nicht aus dem Haus gehen können. Sie sei noch in Behandlung.

Die Zeugin kämpft mit den Tränen

S. kämpft mit den Tränen, als sie davon berichtet. Sie sitzt in Saal 110 des Justizpalastes, als Zeugin. Ihr Unfall ist ein Fall für die Justiz, der Freistaat Bayern möchte von den Stadtwerken Behandlungskosten in Höhe von 11 552,94 Euro ersetzt bekommen. S. Mann ist Beamter. Sie ist über ihn versichert, deshalb übernahm der Freistaat einen Teil der Kosten. Die Stadtwerke, so die Anwältin des Freistaats, habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt.

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Die Stadtwerke (SWM) bestreiten das. Belegen möchten sie ihren Standpunkt mit einem Gutachten, dessen Schlüsselwort die Abgründe der deutschen Verwaltungssprache offenbart: „Rutschklasse“. Der Boden, so die SWM, habe die Rutschklasse 10. Mindeststandard sei die Rutschklasse 9. Ergo habe man nichts falsch gemacht.

Die Richterin am Landgericht sieht das ähnlich. Zwar hatte die Anwältin des Freistaats die Güte des Gutachtens angezweifelt. Das reiche aber nicht, so die Richterin.

Der Freistaat trägt wohl den Großteil der Verfahrenskosten

Enden wird der Rechtsstreit wohl mit einem Vergleich. 2500 Euro würde der Freistaat dabei bekommen, die Kosten des Verfahrens hätte er zu 87 Prozent zu tragen.

Erledigt wäre die Sache damit nicht. Die Eheleute S. überlegen, selbst eine Klage anzustrengen. Wie sie der AZ erzählen, haben sie Zeugen, die berichten, dass der Boden vor Ort öfter glatt und rutschig ist. Das habe sich verschlimmert, seit die Trambahn an einem neuen Ort halte, von dem aus man die U-Bahn nicht mehr im Trockenen erreiche. „Die Leute tragen den Dreck und die Feuchtigkeit in die U-Bahn“, berichtet Hanna S. Auf dem Boden entstehe so ein Schmierfilm.

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Laut Anwalt der SWM habe sich jedoch niemand beschwert. Die Eheleute S. wundert das nicht. Wer nur ausrutschte und sich nicht oder nur leicht verletzt, rufe nicht automatisch bei den Stadtwerken an.

Fakt ist, dass das Rutschproblem auch im örtlichen Bezirksausschuss schon öfter aufgekommen ist. Die Stadtviertelpolitiker wollten eine Überdachung der Treppen hin zum Klinikum Bogenhausen und zur Normannenstraße, um Feuchtigkeit abzuhalten. An letzterem Aufgang hat die MVG 2013 Flügeltüren eingesetzt. Offenbar reicht das nicht.

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