Zschäpe wirft Richtern Vorverurteilung vor

Eine scheinbar nebensächliche Formulierung in einem Gerichtsbeschluss bringt den Münchner NSU-Prozess erneut aus dem Takt. Zwei der Angeklagten verstehen sie so, als hätten die Richter ihr Urteil schon gefällt.
von  dpa
Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess.
Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Prozess. © dpa

München - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und ihr mutmaßlicher Helfer Ralf Wohlleben haben im NSU-Prozess erneut Befangenheitsanträge gegen sämtliche Richter des Münchner Staatsschutzsenats gestellt.

In ihrer Begründung hieß es am Donnerstag, die Richter seien schon jetzt davon überzeugt, Zschäpe und Wohlleben hätten die ihnen vorgeworfenen Straftaten "tatsächlich begangen". Das Gericht sei darum "nicht mehr unbefangen und unparteiisch".

 

Erneuter Befangenheitsantrag von Zschäpe

 

Anlass für den Antrag ist eine Formulierung in einem Beschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Mittwoch verlesen hatte. In dem Gerichtsbeschluss ging es um einen Beweisantrag, der sich mit der Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Vernichtung von Akten beschäftigte. Das Gericht hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die betreffenden Akten seien erst "nach der letzten Straftat der Angeklagten" vernichtet worden.

Wäre das Gericht unbefangen, dann hätte es anders formulieren müssen, befand Wohlleben-Verteidiger Olaf Klemke. Das Gericht hätte zum Ausdruck bringen müssen, dass noch keine Straftat feststehe, sondern bisher nur eine "Hypothese" und eine "vorläufige Beweiswürdigung" möglich sei. So aber müsse sein Mandant annehmen, dass das Gericht schon jetzt davon ausgehe, "er habe die vorgeworfene Straftat tatsächlich begangen".

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Wohlleben ist angeklagt, weil er die Mordwaffe vom Typ "Ceska" beschafft haben soll, mit der die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende ermordet haben sollen. Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU-Trios und muss sich als mutmaßliche Mittäterin verantworten.

Das Gericht setzte die Verhandlung anschließend mit der Vernehmung von vier Mitarbeitern einer Zwickauer Sparkassenfiliale fort, die Böhnhardt im Oktober 2006 überfallen haben soll. Götzl begründete die Fortsetzung der Verhandlung trotz Befangenheitsantrags mit dem "Beschleunigungsgebot in Haftsachen".

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In der kommenden Woche soll der NSU-Prozess wie geplant am Dienstag weitergehen. Über den Befangenheitsantrag muss jetzt ein anderer Senat des Münchner Oberlandesgerichts entscheiden. Dafür hat er laut Strafprozessordnung Zeit "bis zum Beginn des übernächsten Verhandlungstages".

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