Zschäpe bekommt keinen weiteren Verteidiger

Das Oberlandesgericht München hat den Antrag der Rechtsterroristin Beate Zschäpe auf einen fünften Pflichtverteidiger abgelehnt. Im NSU-Prozess wird Zschäpe bereits von vier Verteidigern vertreten, mit denen sie sich aber teilweise überworfen hat.
dpa/az |
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Beate Zschäpes Anwälte Mathias Grasel (l-r), Wolfgang Stahl (vorne), Anja Sturm und Wolfgang Heer bleiben die Pflichtverteidiger. Der Antrag auf einen fünften Rechtsanwalt wurde vom Gericht abgelehnt.
dpa Beate Zschäpes Anwälte Mathias Grasel (l-r), Wolfgang Stahl (vorne), Anja Sturm und Wolfgang Heer bleiben die Pflichtverteidiger. Der Antrag auf einen fünften Rechtsanwalt wurde vom Gericht abgelehnt.

München - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe bekommt keinen fünften Pflichtverteidiger auf Staatskosten gestellt. Das Gericht lehnte einen entsprechenden Antrag Zschäpes ab. Der Beschluss des Senats wurde am Freitag an die Prozessbeteiligten verschickt. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

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Im NSU Prozess wird Zschäpe bereits von vier Pflichtverteidigern vertreten. Mit dreien von ihnen, Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, hat sie sich allerdings schon vor mehreren Monaten überworfen. Vergangenen Sommer hatte ihr das Gericht den Münchner Rechtsanwalt Mathias Grasel zur Seite gestellt. Zschäpe hatte zuletzt beantragt, jetzt auch dessen Kanzleikollegen Hermann Borchert als Pflichtverteidiger zu bestellen. Das lehnte das Gericht mit der Begründung ab, «die vier bereits bestellten Pflichtverteidiger reichen für eine sachgerechte Verteidigung der Angeklagten aus».

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Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU-Trios, dem auch Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt angehörten. Im NSU-Prozess muss sie sich für die überwiegend rassistisch motivierten Verbrechen der Gruppe verantworten, darunter zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge.

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