Zeuge sagt nicht zu Herkunft der Waffe aus

Ein Zeuge, der Informationen zur Waffe haben könnte, mit der Uwe Bönhardt und Uwe Mundlos mutmaßlich neun Menschen getötet haben sollen, verweigerte am Dienstag die Aussage.
von  dpa
Der Zeuge Andreas S. verlässt den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts. Andreas S. hat in dem Geschäft in Jena gearbeitet, in dem einer der Angeklagten die Tatwaffe für die Morde des NSU gekauft hat.
Der Zeuge Andreas S. verlässt den Gerichtssaal des Oberlandesgerichts. Andreas S. hat in dem Geschäft in Jena gearbeitet, in dem einer der Angeklagten die Tatwaffe für die Morde des NSU gekauft hat. © dpa

München – Der ehemalige Mitarbeiter eines rechten Szeneladens in Jena hat am Dienstag die Aussage im NSU-Prozess verweigert. Vor dem Oberlandesgericht München sagte er, er wolle sich nicht zu dem Verkauf einer Waffe äußern, bei der es sich mutmaßlich um die Pistole vom Typ Ceska handelte, mit der Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos neun Menschen getötet haben sollen.

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Er berief sich auf den Paragrafen 55 der Strafprozessordnung, wonach ein Zeuge die Aussage verweigern kann, wenn er sich ansonsten selbst belasten würde.

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Der Prozess begann verspätet, weil der Zeuge nach eigenen Angaben einen Zug verpasst hatte. Später am Verhandlungstag sollte noch der ehemaliger Inhaber des Ladens, in dem der Angeklagte Carsten S. die Waffe nach eigenen Angaben besorgt hat, um sie an Mundlos und Böhnhardt weiter zu reichen, vor Gericht gehört werden.

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