Zeuge lobt zwei Mitangeklagte für Aussagen

München - Im Münchner NSU-Prozess hat ein Staatsanwalt im Zeugenstand einen Deal mit einem der angeklagten mutmaßlichen Terrorhelfer bestritten. Über die beiden Angeklagten Holger G. und Carsten S. äußerte sich der Staatsanwalt am Mittwoch aber lobend. Ohne deren Aussagen hätten die Verbrechen des NSU nicht aufgeklärt werden können, vor allem nicht die Beschaffung von Waffen.
Hauptangeklagte in dem Prozess ist Beate Zschäpe. Sie ist die einzige Überlebende des NSU-Trios und muss sich als mutmaßliche Mittäterin für zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge verantworten. Mit ihr sind vier mutmaßliche Helfer angeklagt. G. und S. werden beschuldigt, Waffen beschafft zu haben. G. hat zudem eingeräumt, das NSU-Trio im Untergrund mit Papieren und einer falschen Identität versorgt zu haben.
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Am Donnerstag folgen Zschäpes Antworten
Am Donnerstag will das Gericht den Vertrauensverteidigern von Zschäpe das Wort erteilen. Ihr Rechtsanwalt Mathias Grasel bestätigte auf eine Frage des Richters, dass dann Zschäpes Antworten auf zahlreiche Fragen des Gerichts zu ihrer Aussage im Dezember verlesen werden sollen.
Zum zweiten Mal in dem seit bald drei Jahren laufenden Verfahren wechselte das Gericht am Mittwoch einen Richter aus. Die bisherige Beisitzerin Gabriele Feistkorn hat sich zur Ruhe gesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Statt ihrer wurde Richter Aksel Kramer berufen, der den Prozess seit Anbeginn als Ersatzrichter verfolgt hatte.
In der Verhandlung hielt der Verteidiger von G., Stefan Hachmeister, dem Staatsanwalt im Zeugenstand vor, er habe kurz nach der Festnahme von G. bei einer Vernehmung die "Möglichkeiten einer Einlassung besprechen wollen, auch in Hinblick auf Aspekte der Strafzumessung". Der antwortete darauf allerdings: "Also daran habe ich keine Erinnerung."
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Aussage ermöglicht Aufklärung der NSU-Verbrechensserie
Verteidiger von Beate Zschäpe und dem von G. belasteten Ralf Wohlleben verwiesen darauf, dass sich in den Vernehmungsprotokollen von G. ein Hinweis auf eine Kronzeugenregelung finde. Zudem sei an einer Stelle die Rede davon, ihm seien "eingehend die rechtliche Wirkung eines Geständnisses und die Gefahren eines Teilgeständnisses erläutert" worden.
G. habe in einer seiner Vernehmungen ausgesagt, er habe eine Waffe von Wohlleben erhalten und dem in Chemnitz im Untergrund lebenden Trio gebracht, sagte der Zeuge. Ohne diese Aussage sei eine Aufklärung der Verbrechensserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" nicht möglich gewesen. Allerdings erinnere er sich auch, dass G. in den Vernehmungen nicht immer die Wahrheit gesagt habe.