Wohlleben stellt neuen Antrag auf Haftentlassung
München - Wohlleben ist einer der Angeklagten im Münchner NSU-Prozess und hatte nach zweieinhalb Jahren Prozessdauer mit einer Aussage und der Beantwortung von Fragen sein bisheriges Schweigen gebrochen.
Seine Anwältin Nicole Schneiders schrieb dem Münchner Oberlandesgericht (OLG), "nach der umfassenden Einlassung" ihres Mandanten sei "ein dringender Tatverdacht" gegen ihn "nicht mehr zu begründen". Außerdem fehle es an Haftgründen. Flucht oder Verdunkelungsgefahr seien "nicht im Ansatz ersichtlich". Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
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Wohlleben ist im NSU-Prozess angeklagt, weil er nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft die Mordwaffe vom Typ "Ceska" organisiert haben soll. Mit dieser Pistole sollen die beiden mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun ihrer zehn Mordopfer getötet haben.
Hauptangeklagte in dem Mammutprozess ist Beate Zschäpe. Sie ist die einzige Überlebende des NSU-Trios und muss sich als mutmaßliche Mittäterin für alle Verbrechen der Gruppe verantworten. Zschäpe wie Wohlleben sitzen seit dem Auffliegen des NSU im November 2011 in U-Haft.
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Der NSU-Prozess soll am Mittwoch mit der Vernehmung eines Staatsanwalts als Zeuge fortgesetzt werden. Dabei soll es um die Aussagen zweier weiterer Angeklagter gehen, die Wohlleben belastet hatten.