Wohnungen: Erst messen, dann mieten

Urteil des Amtsgerichts: Wer sich bei der Wohnungsgröße nur auf den Vermieter verlässt, ist selber schuld.
John Schneider |
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München 164 Quadratmeter – so groß war die Wohnung inder Georgenstraße laut Internet-Annonce. Dafür wollte die Vermieterin 2450 Euro kalt im Monat. Im Grundrissplan waren es dann immerhin noch 156 Quadratmeter, letztendlich mietete die Münchnerin aber eine Wohnung, die tatsächlich bloß 126 Quadratmeter groß war.

Als sie das merkte – nach dem Einzug ließ sie ihre Wohnung vermessen – wollte sie die zu viel gezahlte Miete von insgesamt 6642 Euro zurück. Die Vermieterin weigerte sich zu zahlen. Die Mieterin klagte vor Gericht – und verlor.

Zwar besteht ein Anspruch auf Rückzahlung, wenn die Wohnung 10 Prozent kleiner als die vereinbarte Größe ist. Allerdings muss die Größe auch im Mietvertrag stehen. Und genau das war in der Georgenstraße nicht der Fall. Die Anzeige im Internet, sowie die Aussage der Maklerin reichen nicht aus.

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Es müssten nach Ansicht des Richters weitere Umstände hinzukommen, die darauf schließen ließen, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über die Wohnungsgröße zustande gekommen sei. Der Amtsrichter fordert ein gesundes Maß an Misstrauen ein.

Wenn im Mietvertrag keine Angabe zur Größe gemacht wurde, hätte die Mieterin daraus schließen können, dass die Vermieterin sich nicht festlegen wolle. Der Mieterverein sieht das anders: „Dieses Urteil entspricht zwar der allgemeinen Rechtsprechung, jedoch halte ich es für problematisch. Als juristischer Laie verlässt sich der Mieter auf die Angaben in der Annonce beziehungsweise auf den Makler. In diesem Fall wurde dem Mieter ja sogar noch ein Grundrissplan vorgelegt. Selbst bei der Besichtigung der Wohnung ist es für einen Laien schwer zu beurteilen, wie groß die Wohnung tatsächlich ist. Die Bemessung der Miete muss doch anhand der tatsächlichen Größe erfolgen und nicht nach Behauptungen der Vermieterseite, die sich hinterher als falsch erweisen", meint Anja Franz, Sprecherin des Mietervereins München.

Auch die Höhe der Miete empört den Verein: „Selbst bei Zugrundelegung der angegebenen Wohnungsgröße ergibt sich ein Quadratmeterpreis von immerhin 15 Euro Euro, berücksichtigt man aber die tatsächliche Größe, muss die Klägerin hier 19 Euro pro Quadratmeter zahlen. Das ist schon unglaublich", so Anja Franz.

 

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