Wohnung wird zur Ferienwohnung: 2000 Euro Geldbuße
Die Wohnung klingt für viele Münchner wie ein Traum: 88 Quadratmeter, vier Zimmer, Balkon. Na gut, sie liegt an der lauten Landsberger Straße, aber Schallschutzfenster sind sicher auch noch drin. Die Besitzer vermieteten die Wohnung, statt selbst drin zu wohnen, jedoch lieber an Touristen. Das ist Zweckentfremdung, hat das Amtsgericht München jetzt geurteilt.
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Die Wohnung gehört den Eltern einer 38 Jahre alten Münchnerin. Die leben im Ausland, brauchten die Wohnung also nur zwei bis dreimal im Jahr für jeweils drei Wochen. Es blieb also genug Zeit, um die Wohnung gewinnbringend an Touristen zu vermieten, was die 38-Jährige auch tat.
Zehntausende Euro Mieteinnahmen
Sie stellte die Wohnung auf verschiedenen Portalen im Internet ein, auf denen Privatwohnungen für Feriengäste angeboten werden. Ein recht einträgliches Geschäft. 2010 war die Wohnung insgesamt 94 Tage vermietet, von 2011 bis 2013 ebenfalls für mindestens 90 Tage pro Jahr.
Pro Nacht kostete das 100 Euro für die Gäste, sofern sie zu zweit kamen. Bei größeren Gruppen verlangte die 38-Jährige einen Aufschlag. Komfort war gegeben, die Wohnung war voll möbliert.
Das Motiv der 38-Jährigen: Die laufenden Kosten für die Eigentumswohnung abdecken. Außerdem sollten so die Aufenthalte der Eltern in München finanziert werden.
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Für die Familie der 38-Jährigen mag das sinnvoll erscheinen, rechtens ist es nicht. Denn die Wohnung ist zu Wohnzwecken genehmigt worden. In Zeiten knappen Wohnraums versteht die Justiz auf diesem Gebiet keinen Spaß.
Der zuständige Richter am Amtsgericht verurteilte die 38-Jährige deshalb auch wegen eines Verstoßes gegen die Zweckentfremdungssatzung. Die Überlassung an Feriengäste erfolgte nicht nur vorübergehend, so der Richter. "Der Zeitraum von 6 Wochen, der als nur vorübergehend im Sinne der genannten Vorschrift betrachtet werden kann, wurde deutlich überschritten."
Die 38-Jährige hatte eingewandt, dass die Wohnung auf dem Wohnungsmarkt ohnehin nicht zu Verfügung gestanden hätte – ihre Eltern seien ja immer wieder nach München gekommen. Das ließ der Richter jedoch nicht gelten.
Er verurteilte die 38-Jährige zu einem Bußgeld von 2000 Euro. Die Wohnung ist inzwischen übrigens regulär vermietet.