Wohllebens Befangenheitsantrag erneut abgelehnt

Ralf Wohlleben ist mit seinem Befangenheitsantrag gescheitert. Vor dem Münchner Oberlandesgericht kann der NSU-Prozess somit weitergehen.
von  dpa/az
Ein Befangenheitantrag von Ralf Wohlleben wurde erneut abgelehnt. (Archivbild)
Ein Befangenheitantrag von Ralf Wohlleben wurde erneut abgelehnt. (Archivbild) © dpa

München -  Der NSU-Prozess kann weitergehen: Der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben ist erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen den Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) gescheitert. Das hat die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Prozesskreisen erfahren.

Ein anderer OLG-Senat hatte am Mittwochvormittag vertraulich getagt und über Wohllebens Antrag entschieden. Damit kann der NSU-Prozess fortgesetzt werden; für den Mittwochnachmittag war die Vernehmung mehrerer Zeugen geplant.

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Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Sie muss sich vor allem für die Serie von neun rassistisch motivierten Morden an Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft verantworten. Wohlleben hat nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft die Waffe besorgt, die Zschäpes verstorbene mutmaßliche Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt dafür verwendet haben sollen.

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