Wohllebens Befangenheitsantrag erneut abgelehnt

Ralf Wohlleben ist mit seinem Befangenheitsantrag gescheitert. Vor dem Münchner Oberlandesgericht kann der NSU-Prozess somit weitergehen.
dpa/az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Befangenheitantrag von Ralf Wohlleben wurde erneut abgelehnt. (Archivbild)
dpa Ein Befangenheitantrag von Ralf Wohlleben wurde erneut abgelehnt. (Archivbild)

München -  Der NSU-Prozess kann weitergehen: Der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben ist erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen den Staatsschutzsenat des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) gescheitert. Das hat die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Prozesskreisen erfahren.

Ein anderer OLG-Senat hatte am Mittwochvormittag vertraulich getagt und über Wohllebens Antrag entschieden. Damit kann der NSU-Prozess fortgesetzt werden; für den Mittwochnachmittag war die Vernehmung mehrerer Zeugen geplant.

Lesen Sie hier: Fotos zeigen schießenden Böhnhardt und verletztes Opfers

Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Sie muss sich vor allem für die Serie von neun rassistisch motivierten Morden an Gewerbetreibenden türkischer und griechischer Herkunft verantworten. Wohlleben hat nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft die Waffe besorgt, die Zschäpes verstorbene mutmaßliche Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt dafür verwendet haben sollen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.