Witwe will in München eingefrorenes Sperma ihres toten Mannes einklagen

Eine Frau klagt auf die Herausgabe einer eingefrorenen Sperma-Probe ihres toten Mannes. Sie wünscht sich ein Kind von ihm.
dpa/az |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Oberlandesgericht (OLG) in der Prielmayerstraße. Hier wird der Sperma-Streit der Witwe gegen die Klinik verhandelt.
dpa/Peter Kneffel Das Oberlandesgericht (OLG) in der Prielmayerstraße. Hier wird der Sperma-Streit der Witwe gegen die Klinik verhandelt.

München - Das Oberlandesgericht München befasst sich am Mittwochmittag in einer Berufungsverhandlung mit einem heiklen Streit: Eine Frau, die von ihrem verstorbenen Ehemann schwanger werden will, verklagt eine Klinik aus dem Raum Traunstein auf Herausgabe der eingefrorenen Sperma-Probe, die ihr Mann vor seinem Tod abgegeben hatte. Die Klinik verweigert das. Eine Klage dagegen hatte das Landgericht Traunstein bereits abgewiesen.

Klinik beruft sich auf Embryonen-Schutzgesetz

Die Frau hatte seit Juni 2014 erfolglos versucht, durch eine künstliche Befruchtung schwanger zu werden. Im April 2015 wurden die Spermien des Mannes eingefroren, im Juli 2015 starb er. Die Witwe ist der Ansicht, dass ihr aufgrund ihres "grundrechtlich gesicherten Rechts auf Fortpflanzung" die Herausgabe der Sperma-Probe zustehe. Die Klinik beruft sich auf das Embryonen-Schutzgesetz, wonach eine Eizelle nicht mit dem Samen eines Toten künstlich befruchtet werden darf.

Ärzte können für künstliche Befruchtung im Gefängnis landen

Schon einmal gab es einen ähnlichen, ethisch schwierigen Fall in Neubrandenburg (AZ berichtete). Damals hatte das Gericht zugunsten der Klägerin entschieden. Allerdings war in dem Fall bereits eine Eizelle mit dem Samen befruchtet und tiefgefroren worden. Das Urteil: Zwar sei es verboten, eine Eizelle mit dem Samen eines Toten zu befruchten. In diesem Fall sei der Samen aber schon vor dem Tod des Ehemannes verwendet worden.

Denn der Knackpunkt dieser Argumentation war die Frage, wann eine Eizelle "befruchtet ist". Die Eizelle ist mit dem Samen bereits vereinigt, eine Verschmelzung der Kerne und damit die Bildung eines Embryo erfolgt aber erst nach dem Auftauen. Dennoch, so die Richter, seien Eizelle und Samen bereits eine untrennbare Verbindung eingegangen. Die Witwe durfte sich die vom Mann befruchtete Eizelle auch nach dessen Tod einsetzen lassen.

Lesen Sie auch: Zum ersten, zum zweiten - Stadt versteigert Fundsachen

Auch in diesem Fall hatte die Klinik die Herausgabe mit der Begründung verweigert, es dürfe keine künstliche Befruchtung mit dem Sperma eines Toten erfolgen. Nach dem Embryonen-Schutzgesetz kann ein Arzt, der dies dennoch tut, mit Gefängnis bestraft werden. Auch dürfen Mediziner das Sperma des verstorbenen Mannes der Frau nicht überlassen - ginge die Frau damit in ein Land, in dem lockerere Gesetze gelten, würden sich die deutschen Ärzte trotzdem strafbar machen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.