Gericht entscheidet: Kind vom toten Mann erlaubt

Die Witwe Ines S. hat vor Gericht gekämpft und jetzt gewonnen: Sie darf sich die vom Mann befruchtete Eizelle auch nach dessen Tod einsetzen lassen. Die Reaktionen auf dieses Urteil sind positiv.
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Ines S.: In erster Instanz hatte sie verloren, jetzt darf sie sich die Eizelle ihres verstorbenen Mannes einsetzen
dpa Ines S.: In erster Instanz hatte sie verloren, jetzt darf sie sich die Eizelle ihres verstorbenen Mannes einsetzen

Die Witwe Ines S. hat vor Gericht gekämpft und jetzt gewonnen: Sie darf sich die vom Mann befruchtete Eizelle auch nach dessen Tod einsetzen lassen. Die Reaktionen auf dieses Urteil sind positiv.

Als Ines S. den Gerichtssaal verlässt, laufen ihr Tränen der Freude und Erleichterung herunter. Sie darf das Kind ihres toten Mannes austragen. Das Oberlandesgericht Neubrandenburg hat der 29-Jährigen in dem ethisch schwierigen Fall Recht gegeben.

Der Fall: Ines S. und ihr Mann ließen neun Eizellen zusammen mit Spermien für eine spätere künstliche Befruchtung einfrieren. Wenige Monate später starb der Mann bei einem Unfall. Ines S. wollte sich die Eizelle dennoch einsetzen lassen. Doch die Klinik verweigerte die Herausgabe mit der Begründung, es dürfe keine künstliche Befruchtung mit dem Sperma eines Toten erfolgen.

Die Rechtslage: In Deutschland ist es nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 verboten, dass Frauen sich Eizellen einsetzen lassen, die nach dem Tod des Mannes befruchtet wurden. Mit ein bis drei Jahren Gefängnis wird der Arzt bestraft, der dies tut. Auch dürfen Mediziner das Sperma des verstorbenen Mannes der Frau nicht überlassen – ginge die Frau damit in ein Land, in dem lockerere Gesetze gelten, würden sich die deutschen Ärzte trotzdem strafbar machen. In erster Instanz gaben die Richter der Klinik Recht und verweigerten der Witwe Sperma und Eizelle.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht sieht das anders. Zwar sei es verboten, eine Eizelle mit dem Samen eines Toten zu befruchten. In diesem Fall sei der Samen aber schon vor dem Tod des Ehemannes verwendet worden. Knackpunkt dieser Argumentation ist die Frage, wann eine Eizelle „befruchtet ist“. Die Eizelle ist mit dem Samen bereits vereinigt, eine Verschmelzung der Kerne und damit die Bildung eines Embryo erfolgt aber erst nach dem Auftauen. Dennoch, so die Richter, seien Eizelle und Samen bereits eine untrennbare Verbindung eingegangen.

Reaktionen: Der Moralphilosoph Dieter Birnbach, der auch Mitglied der Ethikkommission der Bundesärztekammer ist, begrüßt das Urteil: „Die künstliche Trennung zwischen Vorkern und Embryo ist philosophisch unhaltbar.“ Der Vorkern trage bereits das Potenzial in sich, „ein Mensch zu werden.“ Er geht noch weiter: Ethisch sei es „völlig unerheblich“, ob der Vater bei der Befruchtung lebe oder nicht.

Auch die Göttinger Professorin für Ethik und Geschichte der Medizin, Claudia Wiesemann, sagt: „Es ist gut, dass die Richter der moralischen Intuition von Menschen gefolgt sind und nicht einer spitzfindigen Textauslegung.“ ta

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