Wiesn: Preiserhöhungen wegen Mindestlohn? Das sagt der DGB
München – Münchens Wiesn-Wirte beklagen den neuen Mindestlohn und fürchten höhere Ausgaben. Die Konsequenz seien erneut höhere Preise für Hendl, Bier und Co. Das berichtet der Münchner Merkur. Dabei geht es dem Bericht zufolge den Wirten nicht um den Mindestlohn an sich. Bedienungen, Spüler und andere Angestellte würden ohnehin schon weit mehr als die seit 1. Januar vorgeschriebenen 8.50 Euro verdienen. Nein, vielmehr bereitet ihnen - wie auch vielen anderen Arbeitgebern - die strenge Dokumentationspflicht Sorgen. Die Arbeitszeiten und Pausen genau zu dokumentieren, sei ein extremer bürokratischer Aufwand, erfordere mehr Angestellte und verursache so höhere Personalkosten, argumentieren Roiderer, Schottenhamel und Co.
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Klingt einleuchtend oder? Die Münchner Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Simone Burger, ist da anderer Meinung: „Es gibt wenige Dinge, auf die man sich in München so sehr verlassen kann, wie die jährliche Anhebung des Bierpreises auf dem Oktoberfest. Seit 1971 gab es nur ein Jahr, in dem die Maß nicht teurer geworden ist. Allein in den letzten zehn Jahren ist der Bierpreis um fast 40% angestiegen. Interessant an diesem jährlichen Ritual ist eigentlich nur, welche Begründung sich die Wiesn-Wirte jeweils aussuchen. In diesem Jahr waren sie wirklich mal kreativ: Statt Energiekosten oder Hopfenpreis soll nun der Mindestlohn schuld sein."
Alles also nur ein Vorwand, den Oktoberfest-Besuchern wieder mehr Geld aus der Tasche zu ziehen? Oder ist die Kritik am Bürokratiedschungel doch berechtigt?
Dass die Wirte sich dem Merkur zufolge schon beim Arbeitsministerium nach einer Ausnahmeregelung für die Wiesn erkundigt haben sollen, könnte aber auch einen anderen Grund haben: Viele Angestellte beißen für die Aussicht auf möglichst viel Verdienst zur Wiesn-Zeit freiwillig die Zähne zusammen, arbeiten länger als die im neuen Gesetz erlaubten zehn Stunden am Stück und verzichten auf Pausen und Ruhetage. Durch die strenge Dokumentationspflicht wäre das nicht mehr möglich. Die Wirte müssten auch hier mehr Personal einstellen.
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Simone Burger sagt dazu: "Die Pflicht die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu dokumentieren besteht auch für die Wiesn-Wirte nicht erst seit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes, das Arbeitszeitgesetz sieht dies schon lange vor (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Das Oktoberfest darf kein rechtsfreier Raum sein und ich begrüße es, wenn durch die Regelungen des Mindestlohn-Gesetzes erstmals überall Kontrollen der Arbeitszeit durchgeführt und mögliche Verstöße geahndet werden.“.
Dass 2015 zum zweiten Mal in 45 Jahren der Bierpreis konstant bleibt, darf bei der aktuellen Lage wohl noch weiterhin bezweifelt werden.
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