"Wie ein Viehtransport": Schleuser in München verurteilt

München - Bereits am 20.11.2015 fiel das Urteil gegen den 53-jähriger Schleuser vor dem Schöffengericht am Amtsgericht München. Jetzt ist der Urteilsspruch wegen "das Leben gefährdendem Einschleusen von Ausländern" rechtskräftig. Der Schleuser muss demnach für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.
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Der Mann fuhr am 10.07.2015 mit 16 irakischen und iranischen Flüchtlingen in seinem Kleintransporter mit rumänischem Kennzeichen von Serbien über Ungarn und Österreich nach Deutschland. Die Flüchtlinge hatten keine Pässe und auch der Schleuser selbst, der türkischer Staatsangehöriger ist, besaß weder das erforderliche Einreisevisum noch einen Pass.
Eingesperrte Flüchtlinge mussten in Dosen urinieren
Er transportierte die Flüchtlinge nicht angeschnallt auf der Ladefläche des Kleintransporters, die gerade einmal 3,5 x 2 Meter misst. Sie mussten in dem Laderaum ohne Fenster und sanitäre Einrichtungen auskommen.
Die Fahrt dauerte ohne Pause mindestens 10 Stunden bei hochsommerlichen Temperaturen über 30 Grad Celsius im Fahrzeuginneren. Die Flüchtlinge mussten währen der Fahrt in mitgeführte Dosen urinieren.
Am 11.7.2015 wurde er schließlich in München am Autobahnende der A8 kontrolliert und festgenommen.
Die Flüchtlinge mussten an einen unbekannten Hintermann jeweils 1.500 Euro für den Schmuggel nach Deutschland zahlen. Wie viel der verurteilte Fahrer davon bekommen hätte, ließ sich auch in dem Gerichtsverfahren nicht klären.
Profitgier als zentrales Tatmotiv
Das Gericht ging bei seiner Urteilsfindung davon aus, dass es sich um eine einmalige Schleusung gehandelt hat. Bisher ist der verurteilte Schleuser nicht vorbestraft gewesen. Dennoch kam eine Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Richter und die Schöffen nicht in Frage. In der Urteilsbegründung heißt es:
"Es muss zudem strafschärfend berücksichtigt werden, unter welchen Bedingungen die Schleusung stattfand: Der Angeklagte hat eine große Zahl von Flüchtlingen auf einem relativ engen Raum bei großer Hitze untergebracht. Es handelte sich bei der Fahrt in keiner Weise um menschenwürdige Bedingungen. Die Vorgehensweise glich eher einem Viehtransport."
Das Gericht ging angesichts der Umstände davon aus, dass der Schleuser in erster Linie von Profitgier geleitet war und nicht aus Mitleid gehandelt hat.