Wegen rechter Gesinnung: Polizei trennt sich von Sicherheitswacht-Mitarbeiter

Wegen rechter Gesinnung hat sich die Münchner Polizei von einem Angehörigen der ehrenamtlichen Sicherheitswacht getrennt. Der Mann sympathisierte offensichtlich mit der "Reichsbürgerbewegung".
az/dpa |
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Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der Münchner Sicherheitswacht sympathisierte offensichtlich mit der Reichsbürgerbewegung. Deshalb wurde er gefeuert (Symbolbild).
dpa Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der Münchner Sicherheitswacht sympathisierte offensichtlich mit der Reichsbürgerbewegung. Deshalb wurde er gefeuert (Symbolbild).

München - Der Mitarbeiter hatte an seine Kollegen ein Musikvideo eines Propagandasängers der Reichsbürgerbewegung gesendet, bestätigte Polizeisprecher Thomas Baumann am Mittwoch einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung."

"Seine Kollegin, die das Video bekam, hat sich an die Sicherheitsdienstleitung gewandt. Von dort sind sofort die nötigen Schritte eingeleitet worden." Es sei zwar nicht ganz klar, inwieweit der Mann als Reichsbürger gelten könne. "Mit Ausnahme des Videos haben wir keine belastbaren Hinweise, dass er ein aktiver Reichbürger ist." Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Sicherheitswacht müssten aber für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Gebe es daran den geringsten Zweifel, reagiere die Polizei sofort.

Lesen Sie hier: Polizei braucht Verstärkung: Freiwillige für die Münchner Sicherheitswacht

Der Mann, der seit August 2015 auf Streife ging, habe bis zu dem Vorfall im November etwa 30 Einsatzstunden geleistet. Bisher seien insgesamt vier Mitarbeiter der Sicherheitswacht aus dem Dienst genommen worden. Bei den drei anderen sei es aber um persönliche Hintergründe oder Verfehlungen gegangen.

Die Bewerber für die ehrenamtliche Sicherheitswacht werden zwar genauestens überprüft - zwei Drittel fallen Sogar durch, aber bei diesem Bewerber konnte im Vorfeld offensichtlich nichts staatschutzrechtlich Bedenkliches gefunden werden.

Die "Reichsbürger" oder "Germaniten" halten die Bundesrepublik für nicht legitim und erkennen somit die Rechtsordnung sowie die staatlichen Institutionen nicht an, zu denen auch die Polizei zählt.

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