Wegen Rausschmiss: Mann (55) würgt seine Ex (49)

Zuvor war ein Streit über Schulden eskaliert. Nun steht der 55-Jährige in München vor Gericht.
John Schneider |
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Der Angeklagte Thomas D. wird vorgeführt.
Daniel von Loeper Der Angeklagte Thomas D. wird vorgeführt.

München - Das nennt man dann wohl einen notorischen Betrüger. Thomas D. (55) hat seit 1990 bereits 13 Verurteilungen und etliche Jahre im Gefängnis hinter sich. Meist waren es Eigentumsdelikte wie Betrug, Unterschlagung oder Diebstahl, aber auch Urkundenfälschung und Missbrauch von Titeln, die ihm zur Last gelegt wurden.

Die neue Anklage hat eine ganz andere Qualität: Der 55-Jährige hat nach Überzeugung der Ermittler seine Ex-Freundin aufs heftigste gewürgt. Die Staatsanwaltschaft geht von einem versuchten Totschlag aus.

12.000 Euro: Karla S. tilgt Schulden des Angeklagten

Die Vorgeschichte: Thomas D. und Karla S. (49, Name geändert) hatten sich im Sommer 2015 kennen- und liebengelernt. Im Dezember musste der Mann wieder ins Gefängnis. Zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen Betruges im Zusammenhang mit dem Erwerb von hochpreisigen Autos.

Karla S. hielt in dieser Zeit zu ihm, übernahm sogar finanzielle Verpflichtungen ihres Freundes. Insgesamt zahlte sie 12.000 Euro, um seine Schulden zu tilgen. Als er wieder entlassen wurde, machte Thomas D. aber offenbar munter weiter.

Karla S.: "Ich habe ihn gebissen"

An der gemeinsamen Grasbrunner Adresse gingen jedenfalls Mahnschreiben von Autohändlern ein und sorgten so immer wieder für Streit zwischen den beiden. Bis es Karla S. reichte und sie die Beziehung beendete. Am 6. September 2018 sollte ihr Ex endgültig ausziehen und seine Schulden bei ihr begleichen.

Doch dazu war er nicht in der Lage. Karla S. wies ihm die Tür, daraufhin griff er sie laut Anklage an, nahm sie mit einem Arm in den Würgegriff bis der Frau schwarz vor Augen wurde. Das Opfer berichtet als Zeugin: "Ich habe ihn gebissen, und der Griff lockerte sich."

Dies nutzte sie, um zu fliehen. Die 49-Jährige erlitt Einblutungen an den Augenlidern und -bindehaut, eine Schwellung des Kehlkopfes sowie Rötungen und Schluckbeschwerden. Thomas D. will zum Auftakt noch nichts zur Sache sagen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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