Wegen Erstattung von Kita-Gebühren: Zoff zwischen Stadt und Regierung

Die Kids nicht in der Kita und die Eltern sollen trotzdem zahlen? Nein, entscheidet Bayerns Regierung. Nun reibt man sich an der Frage, wer für die Rückerstattung aufkommen soll.
AZ/dpa |
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Eltern, deren Kinder nicht in die Kita gehen, dürfen mit einer Beitragserstattung rechnen. (Symbolbild)
Eltern, deren Kinder nicht in die Kita gehen, dürfen mit einer Beitragserstattung rechnen. (Symbolbild) © Daniel Reinhardt/dpa

München - Eltern, die eine Notbetreuung in den Kitas gar nicht oder nur an wenigen Tagen in Anspruch nehmen, müssen nichts zahlen. Das hat die bayerische Regierung am Dienstag beschlossen. So war es auch schon während des ersten Lockdowns.

Neu ist dagegen die sogenannte Bagatellklausel, die besagt, dass Eltern Kita-Gebühren auch dann erstattet bekommen, wenn ihre Kinder an maximal fünf Tagen im Monat in der Notbetreuung waren.

Vor diesem Hintergrund kommt es nun zu einem Zoff um die Kosten. Anders als während des ersten Lockdowns werden die Beiträge nicht zu 100 Prozent vom Freistaat übernommen. Die Kommunen sollen sich mit 30 Prozent an den Kosten beteiligen. Und genau das sorgt für Ärger.

Dietl kritisiert Bayerns Kita-Kosten-Rückerstattung

Münchens Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) kritisierte den teilweisen Rückzug des Freistaats in einem Schreiben des Rathauses. Selbstverständlich sei es gerecht, wenn Eltern, deren Kinder während des Lockdowns nicht in die Kita gingen, keine Beiträge zahlen müssen, so Dietl.

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"Überhaupt kein Verständnis habe ich aber dafür, dass der Freistaat Bayern hierfür die Kommunen in die Mitfinanzierung zwingt", ärgert sich die Bürgermeisterin. Die Finanzierung sei eine eindeutig staatliche Aufgabe.

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