Wegen Corona: Hotels fordern Schadenersatz

Es geht um Millionen: Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sollen eine Hotelkette in schwere Not gebracht haben.
John Schneider
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© picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth

München - Coronabedingt wird bei vielen Verhandlungen an Bayerns Gerichten inzwischen auf Übertragungstechnik zurückgegriffen. Diese Konferenzschaltungen helfen, Kontakte zu reduzieren. Und ersparen vielen Klägern und Beklagten die teilweise lange Anreise nach München. Ein positiver Nebeneffekt der Pandemie, wenn man so will.

Hotels fordern Entschädigungen für Corona-Verluste

So auch jetzt, als vor der 15. Zivilkammer im Justizpalast nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten - ein Rechtsanwalt bekommt sein Bild nicht auf den Schirm - die Forderungen dreier Hotels nach Schadenersatz "hybrid" verhandelt werden.

Doch Corona hat eben auch negative wirtschaftliche Folgen, zuallererst für das Gastgewerbe, gehabt. Drei Hotels, die im weitesten Sinne zu einer Hotel-Gruppe gehören - und in Bad Brückenau, Würzburg und Garmisch-Partenkirchen sitzen - fordern Entschädigungen für Verluste, die sie wegen Schutzmaßnahmen erlitten hätten.

Kläger halten Verordnungen des Freistaats für rechtswidrig

Die Hotels wenden sich gegen Allgemeinverfügungen und Verordnungen des Freistaats und der Stadt Würzburg. Die Kläger halten die Maßnahmen für rechtswidrig, und machen Ansprüche auf Entschädigung geltend. Sie argumentieren unter anderem, dass es durch die Maßnahmen in den Hotels zu massiven Umsatzrückgängen gekommen sei.

Der Chef der Hotelkette reklamiert gar Existenznöte, erklärt per Videoschaltung, dass es für den Konzern aufgrund der zu geringen Entschädigung unmöglich sei, einen Millionenkredit zurückzuzahlen. Er sieht den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt, da die Obergrenze der Entschädigung viel zu niedrig angesetzt sei.

Richter gibt nur wenig Aussicht auf Erfolg 

Doch der Vorsitzende Richter Frank Tholl gibt der Klage trotzdem wenig Aussicht auf Erfolg. Eine Schwierigkeit ist die Abgrenzung der Umsatzverluste: Was ist den Maßnahmen, was dem veränderten Reiseverhalten der Kundschaft geschuldet? Die Entscheidung wird am 27. Juli verkündet.

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Ein ähnlicher Fall, bei dem das Landgericht die Klage mehrerer Hotels bereits abgewiesen hat, ist inzwischen in der Berufung beim OLG gelandet. Seine Entscheidung will das Gericht am 14. Juli bekannt machen.

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