Warum darf Guttenberg mit Blaulicht fahren?

Karl-Theodor zu Guttenberg besuchte das Bon Jovi Konzert in der Münchner Olympiahalle mit Blaulicht. Die auffällige Abfahrt des Ex-Ministers - und die Rechtslage.
von  Rudolf Huber

Die auffällige Abfahrt des Ex-Ministers vom Bon-Jovi-Konzert - und die Rechtslage.

MÜNCHEN - Ein (privater) Konzertbesuch mit Blaulicht-Abgang schlägt Wellen: Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ließ sich am Pfingstwochenende auf Kosten der bayerischen Steuerzahler zum Bon-Jovi-Konzert chauffieren – in einer Staatskarosse mit Aufsteck-Blaulicht.

Lesen Sie auch: Olympiastadion - Guttenberg rockt bei Bon Jovi

Darf er das überhaupt?

Die Debatte darüber läuft. Bei „abendzeitung.de” fragt etwa Leser „Hypolyth”: „Wie wichtig ist ein Ex-Minister, dass dieser ein Blaulicht bekommt? Was soll das? Blaulichtbenutzung ist zu Recht sehr streng geregelt.”

Das ist sie in der Tat. Aber dem über seine Doktorarbeits-Plagiate gestrauchelten Freiherrn steht sehr wohl Personenschutz samt Blaulicht-Fahrzeug zu, wie Peter Burghardt vom bayerischen Innenministerium bestätigt.

Die Begründung: „Für eine Person, die ein öffentliches Amt mit Gefährdungspotenzial bekleidet hat, gibt es eine Nachschutzphase”, erklärt der Behörden-Sprecher. Das Amt des Verteidigungsministers gilt im Ministervergleich als sehr gefährdet. Und weil zu Guttenberg erst vor rund drei Monaten zurückgetreten ist, sei man „noch mittendrin” in dieser Phase. Blaulicht-Abfahrt aus dem lästigen Konzertende-Stau inklusive.

Wie lange geschützt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich – und wird aus gutem Grund nicht hinausposaunt. Man will politisch motivierte Bösewichte nicht mit der Nase darauf stoßen, dass ein einst umstrittener Ex-Bundesminister ab sofort weitgehend ungeschützt unterwegs ist.

Im Falle zu Guttenbergs gilt der Personenschutz, der personell und finanziell vom Freistaat gestellt wird, jedenfalls flächendeckend und rund um die Uhr – also auch bei Konzertbesuchen.
Für wie lange er für nötig gehalten wird, entscheidet das Landeskriminalamt anhand von permanent erneuerten „Gefährdungs-Analysen”.

Lebenslangen Personenschutz bekommen übrigens nur ehemalige Bundeskanzler und -präsidenten, allerdings in abgespeckter Form – also mit weniger Personal-Einsatz. 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.