Warum darf Guttenberg mit Blaulicht fahren?
Die auffällige Abfahrt des Ex-Ministers vom Bon-Jovi-Konzert - und die Rechtslage.
MÜNCHEN - Ein (privater) Konzertbesuch mit Blaulicht-Abgang schlägt Wellen: Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) ließ sich am Pfingstwochenende auf Kosten der bayerischen Steuerzahler zum Bon-Jovi-Konzert chauffieren – in einer Staatskarosse mit Aufsteck-Blaulicht.
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Darf er das überhaupt?
Die Debatte darüber läuft. Bei „abendzeitung.de” fragt etwa Leser „Hypolyth”: „Wie wichtig ist ein Ex-Minister, dass dieser ein Blaulicht bekommt? Was soll das? Blaulichtbenutzung ist zu Recht sehr streng geregelt.”
Das ist sie in der Tat. Aber dem über seine Doktorarbeits-Plagiate gestrauchelten Freiherrn steht sehr wohl Personenschutz samt Blaulicht-Fahrzeug zu, wie Peter Burghardt vom bayerischen Innenministerium bestätigt.
Die Begründung: „Für eine Person, die ein öffentliches Amt mit Gefährdungspotenzial bekleidet hat, gibt es eine Nachschutzphase”, erklärt der Behörden-Sprecher. Das Amt des Verteidigungsministers gilt im Ministervergleich als sehr gefährdet. Und weil zu Guttenberg erst vor rund drei Monaten zurückgetreten ist, sei man „noch mittendrin” in dieser Phase. Blaulicht-Abfahrt aus dem lästigen Konzertende-Stau inklusive.
Wie lange geschützt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich – und wird aus gutem Grund nicht hinausposaunt. Man will politisch motivierte Bösewichte nicht mit der Nase darauf stoßen, dass ein einst umstrittener Ex-Bundesminister ab sofort weitgehend ungeschützt unterwegs ist.
Im Falle zu Guttenbergs gilt der Personenschutz, der personell und finanziell vom Freistaat gestellt wird, jedenfalls flächendeckend und rund um die Uhr – also auch bei Konzertbesuchen.
Für wie lange er für nötig gehalten wird, entscheidet das Landeskriminalamt anhand von permanent erneuerten „Gefährdungs-Analysen”.
Lebenslangen Personenschutz bekommen übrigens nur ehemalige Bundeskanzler und -präsidenten, allerdings in abgespeckter Form – also mit weniger Personal-Einsatz.