War der Fuhrparkleiter von Develey bestechlich?

Betrug und Bestechlichkeit: Ein voller Tag am Strafjustizzentrum des Landgerichts. Die AZ hat zwei Prozesse begleitet.
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War der Fuhrparkleiter von Develey bestechlich?
dpa War der Fuhrparkleiter von Develey bestechlich?

Fall 1: Der einstige Beauftragte für den Fuhrpark von Develey soll bestechlich gewesen sein.

Einsicht ist nicht unbedingt die Stärke von Hermann L. (78). Jahrelang kassierte der einstige Fuhrparkleiter von Develey Geld von zwei Autohäusern, wenn diese Geschäftsfahrzeuge an den Senfhersteller verkauften. „Treueprämie“ nennt L. das, „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ die Staatsanwaltschaft.

180 Tagessätze à 60 Euro wollte sie deshalb von Hermann L. haben, der war damit jedoch gar nicht einverstanden. Er habe keines der beiden Autohäuser bevorzugt, nur weil er Geld bekommen habe. Das, was er gemacht habe, sei nicht strafbar. Und die Geldstrafe sei zudem nicht gerecht.

Lesen Sie hier: Zechprellende Prozessbeobachter: Caterer im OLG schmeißt hin

Zwei Dinge, bei denen der Amtsrichter L. widersprechen muss. Denn strafbar war es durchaus, das Geld anzunehmen, das ihm die Autohäuser aufs Privatkonto überwiesen. Insgesamt 10 000 Euro. Und milde sei die Strafe zudem auch. Sie wird sogar noch mal milder: Letztendlich reduziert der Richter den Tagessatz auf 45 Euro.    

Fall 2: Weil er Geld braucht, vermietet ein Italiener Ferienwohnungen, die er nicht hat

Versprochen hatte Albino T. (56) hübsche Ferienwohnungen in Peschiera del Garda und Bibione Spiaggia. Doch wer sie über verschiedene Reiseportale buchte, war am Ende nur eins: sein Geld los. Denn T. kassierte Vorschuss und Miete, hatte aber gar keine Ferienwohnungen, die er vermieten konnte.

Sieben Paare brachte T. so um ihren Urlaub. Das Amtsgericht München verurteilte den 56-Jährigen gestern deshalb zu drei Jahren und einem Monat Haft. Ein hartes Urteil für T., der sich eine letzte Chance erhofft hatte, wie er bei der Verhandlung sagte. Nur blieb dem Gericht nicht viel anderes übrig: T. ist auf Bewährung – wegen fast identischer Betrügereien aus dem Jahr 2013. Zudem hatte T. sich im Darknet zwei Mal Falschgeld gekauft und dieses in Umlauf gebracht.

Aufgeflogen war er auf der Wiesn, als er sich bei der Kalbsbraterei eine Ochsensemmel kaufen wollte – die Kassiererin aber erkannte, dass mit dem Schein etwas nicht stimmt.
Von der Polizei festgesetzt, gab T. alle seine Taten zu. Auch vor Gericht räumt er alles umfänglich ein. Bei den Feriengästen habe er sich entschuldigt, sein Bruder hat ihm Geld geliehen, damit T. den Schaden ersetzen kann. „Mit tut es wahnsinnig leid“, sagt T.

Er habe versucht, seine Familie zusammenzuhalten. Seine Frau und er lebten getrennt, er habe zwei Mietwohnungen finanziert und seiner Ex jeden Monat mindestens 500 Euro zugeschossen. Das konnte er mit seinem Gehalt, das er als Fahrer verdiente, irgendwann nicht mehr finanzieren – und wurde kriminell.    

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