Zechprellende Prozessbeobachter: Caterer im OLG schmeißt hin

Der Caterer des Oberlandesgerichts gibt auf. Weil die Beobachter des NSU-Prozesses in letzter Zeit Waren im Wert von mehreren tausend Euro geklaut haben, wird es in Zukunft gar keine Snacks mehr geben.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Weil Besucher und Berichterstatter zu viel geklaut haben, macht der Caterer jetzt ganz dicht.
dpa Weil Besucher und Berichterstatter zu viel geklaut haben, macht der Caterer jetzt ganz dicht.

München - Es ist einer der teuersten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik, wenn nicht sogar der teuerste. Doch für den Caterer am Oberlandesgericht springt beim NSU-Prozess kein Geld mehr heraus, er gibt mit sofortiger Wirkung auf. Der Grund ist so kurios wie erschütternd.

Lesen Sie hier: Hotelpreise zur Wiesn steigen im Schnitt um 167 Prozent

Weil offenbar die Besucher und Prozessbeobachter in den letzten Jahren Semmeln und Snacks im Wert von mehreren tausend Euro geklaut haben, muss der Caterer jetzt ganz aufgeben. In einem nur für Zuschauer und Journalisten zugänglichen Bereich gab es bisher einen Raum, in dem Semmeln, Salate, Kuchen und Süßigkeiten angeboten wurden.

Das Geld musste in ein Schälchen gelegt werden

Die zu eher geringen Preisen angebotenen Snacks wurden auf Ehrlichkeit basierend bezahlt - einen Kassierer gab es nicht, das Geld wurde in Schälchen gelegt. Das System funktionierte anfänglich gut, doch in letzter Zeit gab es anscheinendend vermehrt Leute, die sich ohne zu zahlen bedienten.

Der NSU-Prozess läuft seit über drei Jahren, bereits 300 Verhandlungstage hat er schon hinter sich. Ein Ende ist nicht in Sicht. In Zukunft wird es nur noch einen Wasserspender und einen Kaffeeautomaten geben.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.