Wann ist ein Schwein tot? Streit geht vor Gericht
Das Landratsamt verlangt Nachbetäubungen beim Schlachten. Der Brucker Schlachthof wehrt sich.
München - "Schlachten ist nicht schön." Der das sagt, muss es wissen. Thomas Winnacker ist Betriebsleiter des kleinen Brucker Schlachthofs. Das neue Unternehmen hat vor anderthalb Jahren die Nachfolge des alten Schlachthof-Betriebes angetreten, der nach einem Tierschutz-Skandal die Segel streichen musste.
Jetzt soll in Fürstenfeldbruck alles anders werden. Dafür stehen Winnacker und sein Tierschutzbeauftragter Markus Wagner. Doch die beiden haben nun auch ein Problem mit den Behörden bekommen. Bei einem Besuch im Mai 2018 hatten die Kontrolleure des Landratsamtes bei sechs Schweinen festgestellt, dass diese nach der Betäubung noch Atembewegungen machten, aber nicht nachbetäubt wurden. Laut Expertenmeinung müsse man in solchen Fällen nachbetäuben.
Streit um Nachbetäubung: Klage wird zurückgenommen
Das Amt erließ daraufhin den Bescheid, nachdem weitere Verstöße mit jeweils 100 Euro bestraft würden. Dagegen klagt der Schlachthof beim Verwaltungsgericht. In Bruck schlachten keine ausländischen Hilfskräfte, sondern ausgebildete Metzger, die sich für den Schlachtvorgang Zeit nehmen, erklärt Betriebsleiter Winnacker. "Wir sind langsamer."
Während in einem Großbetrieb 600 Tiere stündlich geschlachtet werden, sind es in Bruck nur 45. Er selber prüfe, ob die Tiere tot sind. Einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung will er sich aber nicht nehmen lassen. Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff rät zum Vergleich: Sowohl Klage als auch Bescheid werden zurückgenommen.
Der Schlachthof verpflichtet sich aber, den aktuellen Empfehlungen der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz zu folgen. Derzeit heißt das: Nach vier Atembewegungen wird nachbetäubt.
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