Wann ist ein Schwein tot? Streit geht vor Gericht

Landratsamt verlangt Nachbetäubungen beim Schlachten. Brucker Schlachthof wehrt sich.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Wagen den Schlachthof-Neuanfang in Fürstenfeldbruck: Markus Wagner und Thomas Winnacker (v.l.).
jot Wagen den Schlachthof-Neuanfang in Fürstenfeldbruck: Markus Wagner und Thomas Winnacker (v.l.).

Das Landratsamt verlangt Nachbetäubungen beim Schlachten. Der Brucker Schlachthof wehrt sich.

München - "Schlachten ist nicht schön." Der das sagt, muss es wissen. Thomas Winnacker ist Betriebsleiter des kleinen Brucker Schlachthofs. Das neue Unternehmen hat vor anderthalb Jahren die Nachfolge des alten Schlachthof-Betriebes angetreten, der nach einem Tierschutz-Skandal die Segel streichen musste.

Jetzt soll in Fürstenfeldbruck alles anders werden. Dafür stehen Winnacker und sein Tierschutzbeauftragter Markus Wagner. Doch die beiden haben nun auch ein Problem mit den Behörden bekommen. Bei einem Besuch im Mai 2018 hatten die Kontrolleure des Landratsamtes bei sechs Schweinen festgestellt, dass diese nach der Betäubung noch Atembewegungen machten, aber nicht nachbetäubt wurden. Laut Expertenmeinung müsse man in solchen Fällen nachbetäuben.

Streit um Nachbetäubung: Klage wird zurückgenommen

Das Amt erließ daraufhin den Bescheid, nachdem weitere Verstöße mit jeweils 100 Euro bestraft würden. Dagegen klagt der Schlachthof beim Verwaltungsgericht. In Bruck schlachten keine ausländischen Hilfskräfte, sondern ausgebildete Metzger, die sich für den Schlachtvorgang Zeit nehmen, erklärt Betriebsleiter Winnacker. "Wir sind langsamer."

Während in einem Großbetrieb 600 Tiere stündlich geschlachtet werden, sind es in Bruck nur 45. Er selber prüfe, ob die Tiere tot sind. Einen gewissen Spielraum bei der Beurteilung will er sich aber nicht nehmen lassen. Der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff rät zum Vergleich: Sowohl Klage als auch Bescheid werden zurückgenommen.

Der Schlachthof verpflichtet sich aber, den aktuellen Empfehlungen der AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz zu folgen. Derzeit heißt das: Nach vier Atembewegungen wird nachbetäubt.

Lesen Sie auch: Feuerwehr muss Zamperl aus Badewanne befreien

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.