Vorschriften missachtet - Bauunternehmer muss zahlen
München - Das Amtsgericht München hat einen Bauunternehmer verurteilt, der gegen die Unfallverhütungsmaßnahmen verstoßen hat. Der Unternehmer baute in Zentrum von München mit drei Mitarbeitern ein Gerüst auf, als er Besuch von Kontrolleuren erhielt.
Diese stellten fest, dass der Unternehmenschef bei der Gerüstmontage auf der obersten Lage in circa acht Metern Höhe weder ein Montageschutzgeländer noch persönliche Schutzausrüstung gegen den Absturz verwendete. Auch ein Mitarbeiter war nicht gegen Absturz gesichert. Der Betroffene hatte außerdem als Vorgesetzter nicht dafür gesorgt, dass der Mitarbeiter einen Anseilschutz verwendet.
Wirtschaftlicher Druck rechtfertigt nicht, dass Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten werden
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München sagte der Beklagte, dass er seit 10 Jahren die Firma betreibe. Würde er jedes Mal die Schutzmaßnahmen von seinen Arbeitnehmern verlangen, würden diese „weglaufen“, so der Betroffene. Außerdem beträfen die Vorschriften nur versicherte Arbeitnehmer, nicht ihn selbst als Unternehmer.
Würde er jedes mal die Sicherheitsmaßnahmen einhalten, dauerten die Arbeiten länger und kosteten dadurch mehr. Dies sei bei dem starken wirtschaftlichen Druck nicht leistbar.
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Das Gericht war aber von den Einlassungen des Mannes nicht beeindruckt: Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1200 Euro.
In der Begründung heißt es, „dass die Unfallverhütungsvorschriften entgegen der Auffassung des Betroffenen, diese seien wohl nur dazu da, die Unternehmer zu schikanieren, keine mutwillige Erfindung darstellen. [...] Die Unfallverhütungsvorschriften würden auch für einen nicht versicherten Unternehmer, also auch den Chef selbst, gelten."